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Führerscheinumtausch: Das sollten Sie wissen!

| Bürgerbüro


Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Im Einzelnen umfasst dies alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, auch Führerscheine, welche nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellt wurden. Ebenso betroffen sind EU-Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wer noch einen der genannten Führerscheine besitzt, sollte prüfen, bis wann der Umtausch erfolgen muss - siehe Fristen für den Umtausch. Bitte beachten Sie, dass mit dem Zeitpunkt der Umstellung der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert.

Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Begonnen wird mit den Papierführerscheinen.

Umtausch-Fristen bei Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31.12.1998):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss

vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Umtausch-Fristen bei Scheckkarten-Führerscheinen (ausgestellt ab 1.1.1999)

Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

Austellungsjahr

Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss

1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Antragstellung und benötigte Unterlagen

Sie können den Umtausch des alten Führerscheines beim Bürgerbüro beantragen.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheines beträgt 15 Jahre.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Ein nationaler Führerschein
  • Wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
    • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

Die Ausstellung des Kartenführerscheines beträgt 25,30 €. Diese Gebühr wird vom Landratsamt erhoben, es erfolgt ein Gebührenbescheid.

Derzeit beträgt die Dauer von der Antragstellung bis zur Aushändigung des neuen Führerscheines ca. sechs bis acht Wochen. Wegen des hohen Aufkommens kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen.


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