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Fragen und Antworten zum Thema Windenergie

| Windenergie


Fragen von Bürgerinnen und Bürgern aus Rheinstetten zum Thema Windenergie und Antworten darauf von Seiten des Forums Energiedialog Baden-Württemberg (FED), der Stadt sowie des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg

1. Aufgrund ihres Info-Workshops mit dem Gemeinderat Rheinstetten war in unserem Amtsblatt eine Bürgerinfo zum Windkraft-Projekt. In dieser Info steht ein Satz, der mich irritiert und zu dem ich gerne ihre Erklärung hätte:

Es geht in dem Projekt auch darum, ob es hier genug Wind gibt und die Windenergieanlagen sich rechnen!  Wenn doch an dem geplanten Standort die Windhöffigkeit zu schlecht ist, was soll dann eine Projektplanung bzw. welcher Investor soll dann Interesse haben?

Diese Windsituation zur wirtschaftlichen Nutzung muss doch zu allererst ermittelt werden, bevor Planungsüberlegungen folgen.

Antwort FED: Die konkrete Windhöffigkeit eines Standorts kann erst nach einer im Mittel etwa einjährigen Messreihe mit einem LIDAR-(Laser-)-Messgerät erfasst werden.

Natürlich haben Sie aber Recht, dass man vorher schon Orientierungswerte benötigt, damit man überhaupt weiß, ob es sich lohnt, darüber nachzudenken. Diese Orientierungswerte gibt der Windatlas des Landes, den Sie unter Windatlas - Energieatlas (energieatlas-bw.de) einsehen können. Dieser ist auf der Basis von existierenden Messungen und zusätzlich von Strömungsberechnungen erstellt worden und zeigt unterschiedliche zu erwartende Windhöffigkeiten im Land. Wenn Sie sich die Gegend um Rheinstetten anschauen, dann sehen Sie eine vergleichsweise dunkle Farbe, also eine hohe Windhöffigkeit, was mit zwei Effekten zu tun hat:

  • Das Rheintal zwischen Vogesen und Schwarzwald und auch die Niederungen im Südwesten bei Hagenau kanalisieren den Wind in Richtung Rheinstetten, der dann am Schwarzwald aufsteigt und eine Art Düseneffekt mit sich bringt.
  • Die warme Luft bei geringer Höhe über Meeresgrund führt zu einer höheren Windleistungsdichte, bei gleicher Windgeschwindigkeit können Anlagen hier etwa 10 % mehr Energie herausholen als auf dem Schwarzwald.

 

2. Gibt es schon Untersuchungen, welche (geschützte) Arten im Gewann Stiftäcker vorkommen?

Wie wird dem Artenschutz Rechnung getragen, insbesondere dem Fledermausschutz?

Gerade letzterer könnte es erforderlich machen, dass die Windräder nachts abgeschaltet werden. Dadurch vermindert sich die Ertragskraft der Windräder erheblich, man spricht von bis zu 1000h pro Jahr.

Antwort FED: Eine grobe Prüfung möglicher Konflikte hat bereits der Nachbarschaftsverband Karlsruhe vorgenommen, bevor er das Gebiet „Am Stiftäcker“ als grundsätzlich geeignete Fläche ausgewiesen hat. Der Umweltbericht weist auf ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial hin. So sei durch die Nähe zu größeren Gewässern mit Überflügen u.a. von Wasservogelarten zu rechnen. Und ein Vorkommen von Kornweihe und Raubwürger sei aufgrund der Lebensraumbedingungen wahrscheinlich (siehe Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, 2019, S. 87f).

Letztlich muss der Projektierer, bevor er einen Genehmigungsantrag stellt, umfangreiche artenschutzfachliche Untersuchungen durchführen (1 Jahr Beobachten von Vögeln und Fledermäusen). Erst dann weiß man wirklich, ob bzw. wie der Standort geeignet ist. Ob Einschränkungen nötig sind, oder ob am Ende die Genehmigung zu versagen ist.

Was Ihre Frage zu Fledermausabschaltungen angeht, so mag das mit den 1.000 Stunden im Einzelfall hinkommen. Allerdings sind das Stunden im Sommer, die tendenziell geringere Windstärken mit sich bringen und nur in geringerem Ausmaß zum Gesamtertrag beitragen.

Typische fledermausbedingte Abschaltvorschriften sind z.B.:

  • vom 15. Juli bis 15. September
  • von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang,
  • und nur wenn die folgenden drei Voraussetzungen zusammen vorliegen
    • Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von fünf Metern pro Sekunde,
    • Lufttemperatur von größer/gleich zehn Grad Celsius
    • kein Niederschlag

 

3. Dieser Tage kam eine Nachricht in den Medien, dass bei den bisherigen Planungen bzw. Genehmigungen von Windkraftanlagen falsche Infraschall-Werte zugrunde gelegt wurden, aufgrund einer falschen Berechnung. Wie ist hier der aktuelle Stand?

Antwort FED: Es handelt sich in der Tat um einen Fehler einer Bundesbehörde (Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe, kurz BGR), die den Schallpegel um mehr als tausendfach zu hoch angegeben hat (100 statt 64 dB).

Diese fehlerhaften Angaben wurden von Kritikern der Windenergie zitiert, sie haben aber bei der konkreten Planung und Genehmigung eine untergeordnete Rolle gespielt.

 

4. Wie breit wird die Zufahrtstrasse, wo verläuft sie (für Anlieferung, versiegelte Fläche)?

Antwort FED: Wo genau die Zufahrt ist, wird geklärt, wenn der Windpark konkret geplant wird. Soweit ist man noch nicht in Rheinstetten. Aber was man jetzt schon weiß: Es geht um ein landwirtschaftliches Gebiet (Stiftäcker), das bereits von asphaltierten Wegen erschlossen ist. Bestehende landwirtschaftliche Wege müssen nur wenig verbreitert werden, außer in engen Kurven.

 

5. Wie groß und wie tief wird das Fundament bei uns? Ragt das Fundament ins Grundwasser, ist das Grundwasser gefährdet? Wasserschutzgebiet?

Antwort FED: Das Fundament hat einen Durchmesser von mindestens 20 Metern und entsprechend etwa 400 m2 Fläche. Die Tiefe ist bis zu 4 Meter. Immerhin müssen diese Fundamente einen bis zu 170 Meter hohen Turm stabilisieren, an dem sich bis zu 80 Meter lange Flügel bewegen. In der Regel ragen die Fundamente nicht ins Grundwasser und sind grundsätzlich auch in Wasserschutzgebieten (Zone 3) zulässig. Immerhin ist es reiner Stahlbeton, der auch bei anderen Bauwerken im Untergrund verbaut wird. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird auf jeden Fall eine genaue wasserrechtliche Prüfung durchgeführt.

Für Fundament, Turm und Flügel wird eine Menge Material benötigt, das auch bei der Herstellung Energie kostet. Ökobilanzen zeigen aber, dass die bei der Herstellung von Beton, Stahl und glasfaserverstärktem Kunststoff freigesetzten Mengen an CO2 von einem modernen Windrad innerhalb des ersten Betriebsjahres wieder eingespart werden.

 

6. Müssen Rückstellungen für den Abbruch in x Jahren gebildet werden oder zahlen die Demontage unsere Nachkommen?

Antwort FED: Es müssen Rückstellungen gebildet werden, das wird im Genehmigungsverfahren sichergestellt.

 

7. Bleibt das Grundstück im Besitz der Stadt?

Antwort FED: Ja, es würde lediglich auf Zeit verpachtet.

 

8. Wie viele Windräder sind im Endausbau genehmigt?

Antwort FED: Es gibt noch keinen konkreten Plan. Aber man geht davon aus, dass auf die für die Windenergie ausgewiesene Fläche drei moderne Anlagen passen.

 

9. Wann ist mit der Einleitung der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen und Verfahren zu den drei potenziellen Windrädern zu rechnen, falls der Bürgerentscheid am 26. September 2021 positiv sein sollte?

Antwort FED: Zuerst wäre abzuschätzen, wie lange – ein entsprechendes Votum der Bürgerschaft vorausgesetzt – die Verhandlungen zwischen der Stadt und interessierten Investoren dauern.

Ist ein Pachtvertrag abgeschlossen, wird der zum Zuge gekommene Projektierer vermutlich mindestens ein Jahr lang die konkrete Windleistungsdichte messen sowie die entsprechenden Gutachten (v.a. Artenschutz) erarbeiten.

Sollte aus Sicht des Projektierers alles optimal verlaufen, kann er dann einen Genehmigungsantrag stellen. Dieser kann im vereinfachten Verfahren in drei Monaten beschieden werden – vorausgesetzt die Genehmigungsbehörde sieht die Unterlagen als vollständig an. Sollte der Projektierer freiwillig (oder wegen UVP-Pflicht gezwungenermaßen) ein förmliches Verfahren durchlaufen, dauert das mehrere Monate länger und es gibt einen Erörterungstermin.

 

10. Ist in der Stadtverwaltung ein vorgesehener, potenzieller Zeitrahmen vorhanden hinsichtlich der Einbindung potenziell betroffener Bürger in die Erarbeitung von Anforderungen an den Pachtvertrag?

Antwort Stadt: Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ausarbeitung eines Pachtvertrages wird mittels eines Dialogverfahrens gewährleistet. In diesem Verfahren können die Anregungen und Erwartungen dargelegt und mit den politischen Entscheidungsträgern diskutiert werden. Der Gemeinderat entscheidet nach Abwägung sodann über den abzuschließenden Pachtvertrag.

 

11. Wie sehen Sie die Standortalternativlosigkeit „Stiftäcker“ im Kontext des neuen Koalitionsvertrags unserer Regierung JETZT FÜR MORGEN - DER ERNEUERUNGSVERTRAGFÜR BADEN-WÜRTTEMBERG
„Wir werden eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude festschreiben, ein Flächenziel für Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen in Höhe von zwei Prozent der Landesfläche festlegen, neue Windkraftstandorte im Staatswald und auf Landesflächen ausweisen, Photovoltaikprojekte entlang von Autobahnen und Zugstrecken starten und die Finanzpolitik des Landes auf das 1,5-Grad-Ziel ausrichten.“

Somit wird es m.E. bald möglich sein, die Windkraftnutzung im Wald planungsrechtlich zu erleichtern. Es ist weiterhin absehbar, dass die planungsrechtlichen Grundlagen aufgrund des politischen Willens zeitnah überarbeitet werden.

Antwort FED: Nach derzeitiger Rechtslage sind in Baden-Württemberg die Kommunen (bzw. ihre Verwaltungsgemeinschaften und Nachbarschaftsverbände) zuständig für die Ausweisung von Konzentrationsflächen – hier der Nachbarschaftsverband.

Die politische Zielsetzung des Landes oder die Frage, wer Eigentümer der Fläche ist, spielt hier keine Rolle.

 

12. Müsste aus fachlicher Gleichgewichtung die bisher alternativlose Standortentscheidung „Stiftäcker“ vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe für den Gemeindewald Rheinstetten in Analogie zum Staatswald deswegen nicht noch einmal überprüft werden?

Wäre somit ggf. eine Verschiebung der „Konzentrationszone Windenergie Rheinstetten“ um bis zu 4.000 Meter in Richtung A5 oder L605 oder Kiesdreieck/Südlicher Hardtwald (Standort Gasverdichterstation ENBW) unter Einhaltung der Abstandsregeln als Alternative im Sinne von Bündelungs- und Konzentrationswirkung denkbar?

Antwort FED: Dafür müsste der Nachbarschaftsverband Karlsruhe den Teil-Flächennutzungsplan Windenergie überarbeiten. Einen solchen Teilplan aufzustellen ist fachlich, rechtlich und politisch hoch anspruchsvoll. Geeignete Konzentrationsflächen müssen transparent und fachlich sauber anhand von Tabukriterien ermittelt werden. Die Anwendung dieser Tabukriterien hat nur die Fläche „Am Stiftäcker“ ergeben. Wenn andere Flächen nach Anwendung dieser Tabu-Kriterien geeignet wären, wären sie auch als Konzentrationsfläche ausgewiesen worden. Eine erneute Aufstellung müsste die gleichen Kriterien berücksichtigen.  Das heißt, der Verband müsste den mühevollen und über viele Jahre dauernden Weg der Aufstellung eines Flächennutzungsplans noch einmal gehen, um am Ende das gleiche Ergebnis wie beim ersten Mal zu erzielen.

 

13. Kann die Stadt Rheinstetten bereits jetzt und im Vorfeld des Bürgerentscheids zusichern, dass die Untersuchung der potenziellen Auswirkungen auf die Anwohner an der Ortsrandbebauung B36 umweltplanerisch verbindlich durchgeführt werden muss und im Pachtvertrag verbindlich fixiert wird?

Antwort Stadt: In einem Verdichtungsraum wie dem unsrigen ist es angezeigt, die Nähe zur geschlossenen Wohnbebauung genau zu untersuchen. Gerade mit Blick auf die Bebauung in Mörsch entlang der B36 kann es aus Sicht der Stadt erforderlich werden, dass durch den Anlagenbetreiber zur Verminderung etwaiger Beeinträchtigungen weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Vorstellbar ist dies vor allem dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben gerade so erfüllt werden.

 

14. Warum verweisen Sie in den Themen 1 bis 7 nur beim Thema 5 auf den Teil-FNP (Artenschutz)?

Antwort FED: Während Schall, Schatten und Lichteffekte über die Technische Anleitung Lärm klar begrenzt werden, sind die Regeln für Windenergieanlagen beim Artenschutz weniger exakt gefasst. Außerdem wird auf das hohe artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial verwiesen. Daher erschien es uns hilfreich, auf die Ausführungen aus dem Umweltbericht des Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teil-FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe im Amtsblatt zu verweisen.

 

15. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse des Umweltberichts zum Teil-FNP Windenergie – NVK insbesondere zum Schutzgut Mensch (Bevölkerung und Gesundheit des Menschen) aber auch zum Schutzgut Natur (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) und Artenschutz in Bezug auf den von Ihnen durchgeführten Öffentlichkeitsdialog?

Für das Schutzgut Mensch, für das Schutzgut Natur und den Artenschutz weist der Teil-FNP negative Auswirkungen aus.
siehe hier.

Antwort FED: Der Umweltbericht zum Teil-FNP nennt in Tabelle 2 unter der Rubrik „Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter v.a. optische und akustische Beeinträchtigungen. Durch den „flächenhaften Ausschluss für eine Windenergieanlage zu dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegten Flächen“ wird dem „Schutzgut Mensch“ Genüge getan, im Ergebnis wird für die Konzentrationszone in Rheinstetten von „wenigen Konflikten“ gesprochen.

 

16. Wird dies im Energiedialog-BW, auf der Homepage der Stadt und im Vorfeld des Bürgerentscheids thematisiert?

Antwort FED: Ja, die Fragen und Antworten finden sich im Vorfeld des Bürgerentscheids auf der Internetseite der Stadt.

 

17. Wie beurteilen Sie die Stellungnahme der Stadt Rheinstetten zum Teil-FNP bzgl. potenziell betroffener Bürger im Kontext des Energiedialogs-BW, auch aus Sicht Ihres Auftraggebers, dem Land Baden-Württemberg? Wurden aus Ihrer Sicht die negativen Auswirkungen auf den Menschen von der Stadt Rheinstetten ausreichend gewürdigt und wird dies im Energiedialog thematisiert?

„Die Stadt Rheinstetten steht der Aufnahme der Konzentrationszone B13/13 n auf der Gemarkung Rheinstetten im Teil-Flächennutzungsplan Windenergie positiv gegenüber. Trotz der negativen Bewertung bezüglich der Schutzgüter Mensch und Pflanzen/Tiere hält die Stadt an der lokal bedeutsamen Konzentrationszone für Windenergieanlagen fest, um einen Beitrag zur Förderung Erneuerbarer Energien leisten zu können.“ (Stadt Rheinstetten mit Schreiben vom 17.10.2018) und siehe hier.

Antwort FED: Es steht dem Forum Energiedialog, als einem Projekt des Landes nicht zu, die Stellungnahme einer Stadt zu beurteilen.

Die möglichen Einwirkungen von Windenergieanlagen auf die Menschen wurden ausführlich in den Beiträgen zum Amtsblatt thematisiert (25/2021).

 

18. Wie beurteilen Sie im Kontext eines transparenten Bürgerdialogs vor dem Bürgerentscheid die bei der Aufstellung des Teil-FNP nicht beachteten bzw. weggewogenen Stellungnahmen wie z.B. die des BUND

„…Unsere bereits bei der „frühzeitigen Beteiligung“ vorgetragenen starken Bedenken gegen das Vorhaben, auf der Ebene des Flächennutzungsplans eine „Schwarz-Weiß-Planung“ durch die Festsetzung von Konzentrationszonen durchzuführen, die den weitaus größeren Teil der Gesamtfläche zu Ausschlussflächen werden lassen, sehen wir durch die jetzt vorgelegten Planungsunterlagen (weiterhin) bestätigt.
Wenn von der nach Ausschluss der Tabuflächen aufgrund harter, zwingender Kriterien verbleibenden Verbandsfläche von 16.611 ha am Ende ganze 208 ha, d.h. 1,25 %, als Konzentrations-flächen festgesetzt werden sollen, also 97,5 % (!) der primär möglichen Gesamtfläche aufgrund „weicher“ Kriterien oder gar aufgrund mehr oder weniger willkürlicher Abwägungsüberlegungen…“ Auszug aus Stellungnahme von BUNDL und LNV und NABU mit Schreiben vom26.10.2018) und siehe hier.

Antwort FED: Es steht dem Forum Energiedialog, als einem Projekt des Landes nicht zu, die Stellungnahme eines Umwelt- und Naturschutzverbandes zu beurteilen.

 

19. Wird im Energiedialog-BW und von der Stadt Rheinstetten noch thematisiert, dass zum Beispiel potenzielle Auswirkungen auf die Anwesen an der B36 in Rheinstetten-Mörsch (u.a mein Anwesen XXX) in der Umfeldanalyse des Teil-FNP noch nicht einmal thematisiert wurden?

Antwort FED: Der Umweltbericht zum Teil-FNP hat durch den „flächenhaften Ausschluss für eine Windenergieanlage zu dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegten Flächen“ das „Schutzgut Mensch“ übergreifend berücksichtigt.

 

20. Hält das Land Baden-Württemberg als Auftraggeber von Energiedialog-BW es für zielführend und richtig, so bedeutende Themen wie die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur und Artenschutz ausschließlich auf das nachgelagerte Immissionsschutzverfahren zu verschieben, in welchem aufgrund der „Genehmigungsfiktion“ für potenziell Betroffene (Ziffer 5) wenig oder gar keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen?

Antwort Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Wir verfolgen die Arbeit des Projektes „Forum Energiedialog Baden-Württemberg“ sehr genau und sehen in den Beiträgen zum Amtsblatt Rheinstetten ausgewogene und verständliche Informationen. In den Beiträgen wird die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windenergieanlagen zutreffend beschrieben.

 

21. Wird auf obige Punkte im Rahmen des Energiedialogs im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Rheinstetten vor dem Bürgerentscheid noch hingewiesen?

Antwort FED: Ja, auf der Internetseite der Stadt wird auf die angesprochenen Punkte hingewiesen.

 

22. Wie kann der Bürger aus Ihrer Sicht eine angemessene Entscheidung treffen, falls die kritischen Punkte zu „Stiftäcker“ von der Stadt Rheinstetten und dem Energie-Dialog BW nicht vorab öffentlich kommuniziert werden? Ein Bürger Rheinstettens, der über „Stiftäcker“ entscheiden muss, wird obige Fachinformationen nicht finden (können), wenn dies nicht im Energiedialog-BW oder durch Medien vorab öffentlich erfolgt.

Antwort FED: In den Beiträgen zum Amtsblatt wurden positive wie negative Auswirkungen ausgewogen kommuniziert. Außerdem wurde auf den Teil-FNP hingewiesen.

 

23. Spielt der Abwägungsprozess bei der Aufstellung des Teil-FNP Windkraft durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe, in dem schließlich auch die Stadt Rheinstetten Mitglied ist, aus Ihrer Sicht keine Rolle bei einer transparenten Kommunikation?

Antwort FED: Der Teil-FNP ist rechtskräftig und steht nicht in Frage. Wir haben auf diesen Plan hingewiesen. Aktuell geht es um den Bürgerentscheid in Rheinstetten.

 

24. Warum werden die im Teil-FNP bestätigten (nicht nur potenziellen) konkreten negativen Auswirkungen bei den Schutzgütern Mensch (Bevölkerung und Gesundheit des Menschen) und Natur (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) auf der Homepage nicht thematisiert?

Antwort FED: Die Fragen und Antworten finden sich im Vorfeld des Bürgerentscheids auf der Internetseite der Stadt.

 

25. Werden in der Abstimmungszeitung alle, auch bisher von mir vorgenannte, konkrete kritische Punkte thematisiert?

Antwort FED: In der Abstimmungszeitung werden Sachinformationen und Statements abgedruckt, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick erlauben. Für eine vollständige Thematisierung aller genannten Punkte reicht der Platz nicht.

 

26. Werden alle Anfragen, die Sie schriftlich beantwortet haben, gebündelt, anonymisiert und im Wortlaut im Internet veröffentlicht?

Antwort FED: Ja

 

27. Wird eine Abstandsfläche nach den bauordnungs­rechtlichen Anforderungen in BaWü bemessen? Ich konnte hierzu nichts finden. Für Regelungen in anderen Bundesländern konnte ich etwas finden, da diese aber gänzlich unterschiedlich sind, würde mich interessieren wie die Abstandsfläche in BaWü ermittelt wird.

Bspw. gilt folgende Regelung in NRW: Für die Abstandsfläche ist ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes (§ 6 Abs. 10 Satz 5 BauO NRW i.d.F. v. 9.5.2000) zu bilden. Gemäß § 6 Abs. 10 Satz 3 und 4 BauO NRW bemisst sich die Tiefe der Abstandsfläche nach der Hälfte ihrer größten Höhe, wobei sich die größte Höhe bei Anlagen mit Horizontalachse aus der Höhe der Rotorachse zuzüglich des Rotorradius ergibt.

Antwort FED:

Im Windenergieatlas des Landes Baden-Württemberg von 2012 steht unter Nr. 5.6.3.1 Abstandsflächen folgendes:

„Auch Windenergieanlagen müssen bauordnungsrechtliche Abstände zu Nachbargrenzen und zu anderen baulichen Anlagen einhalten. Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen vor baulichen Anlagen bestimmen sich allgemein nach der Wandhöhe. Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 der Landesbauordnung (LBO) ist insoweit bei der Berechnung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen nur die Höhe bis zur Rotorachse (Nabenhöhe) zugrunde zu legen. Die Abstandsfläche beginnt vor der baulichen Anlage, also an der unteren Kante des Mastfußes, und bildet einen Kreis um die Anlage. Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 LBO muss die so berechnete Abstandsflächentiefe im Übrigen mindestens der Länge des Rotorradius entsprechen. Auch diese Mindestabstandstiefe wird ab der Kante des Mastfußes gemessen, da nur so entsprechend dem Zweck dieser Regelung hinreichend sichergestellt werden kann, dass die Rotoren nicht zeitweise in Nachbargrundstücke hinüber ragen. Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen beziehen sich nur auf den Abstand zu Grundstücksgrenzen und einzelnen baulichen Anlagen. Sie sind neben den immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abständen zu beachten.“

Der Windenergieatlas ist zwar inzwischen aufgehoben, seine Festlegungen in Bezug auf Abstände gelten aber als Orientierung nach wie vor.

 


Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm, das Kommunen Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Konfliktklärung, Klärung fachlicher Fragen sowie weitere kommunikative Leistungen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien anbietet (www.energiedialog-bw.de). In Rheinstetten unterstützt das Forum Energiedialog die Stadt bei der Publikation einer regelmäßigen Inforeihe zu verschiedenen Themen der Windenergie.

Unter www.rheinstetten.de/windenergie erhält man weitere Informationen und kann sich für einen Newsletter anmelden.

Bei Fragen sind Dr. Christoph Ewen (E-Mail 0175 29 75 888) und Bettina Vollmer (E-Mail 0160 78 69 408) ansprechbar.


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