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Festsetzung der Grundsteuer 2020

| Finanzen


Die Gemeinden und Städte werden nach § 27 des Grundsteuergesetzes ermächtigt, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergibt.

Sie finden anschließend den öffentlichen Bekanntmachungstext, wie er in Rheinstetten aktuell in Kalenderwoche 51/2019 veröffentlicht wurde:

 

Festsetzung der Grundsteuer 2020

Die Gemeinden und Städte werden nach § 27 des Grundsteuergesetzes ermächtigt, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergibt.

Für Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2020 haben nur die Steuerpflichtigen erhalten, bei denen sich im Jahr 2019 oder zum 01.01.2020 eine Änderung ergeben hat.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis:
In der Regel ist die Grundsteuer in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Die Grundsteuerpflichtigen haben die Grundsteuer zu den o. g. Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf ein Konto der Stadt Rheinstetten zu überweisen.

Sollten Sie der Stadt Rheinstetten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die zuletzt festgesetzten Grundsteuerraten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem angegebenen Konto eingezogen.

Sollten Sie noch Fragen zur Grundsteuer haben, können Sie sich mit der Stadt Rheinstetten, Steuern/Gebühren/Abgaben, unter der Telefonnummer 07242/9514-242 in Verbindung setzen. Bei Fragen zur Zahlung oder zum SEPA-Lastschriftmandat wenden Sie sich unter 07242/9514-236, 231 oder 232 an die Stadtkasse.

Rheinstetten, 06.12.2019

gez.

Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister


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