| Mobilitätskonzept
Aufbauend auf dem Mobilitätskonzept soll 2024 in ersten Straßen ein Parkraumkonzept umgesetzt werden. Hierzu fanden am 11.03.24 im betroffenen Gebiet Ortsbegehungen statt, zu denen die Stadtverwaltung öffentlich eingeladen hat. Bei diesen Ortsbegehungen und in den darauffolgenden Wochen wurden von Anwohnern zahlreiche Sachverhalte erfragt.
Um allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen umfassenden Einblick zu ermöglichen, finden Sie im Folgenden die Antworten der Verwaltung auf die gestellten Fragen:
Eine Woche nach den Ortsbegehungen hat die Verwaltung den Gemeinderat und anwesende Bürger in der öffentlichen Sitzung am 19.03. über die Begehungen, die Rückmeldungen sowie seither erlangte Erkenntnisse informiert. In der Sitzung wurde festgelegt, ausreichend Zeit für Planungsänderungen sowie eine erneute Bürgerbeteiligung vorzusehen.
Die Planung soll nach der Überarbeitung zunächst veröffentlicht werden, um den Bürgern zu ermöglichen, die Pläne in Ruhe zu sichten und bei Bedarf erneut Rückmeldungen einzureichen. Bei der aktuell laufenden Überarbeitung wird geprüft, welche individuellen Wünsche von Anwohnern berücksichtigt und wo weitere Parkmöglichkeiten eingeplant werden können. Die überarbeiteten Pläne werden voraussichtlich im Juni auf der Internetseite der Stadt auf www.rheinstetten.de/mobilitaet veröffentlicht.
Fragen und Anmerkungen zum Parkraumkonzept können jederzeit per E-Mail gesendet werden.
Nach Prüfung der Rückmeldungen und gegebenenfalls weiteren Anpassungen soll die Planung im September im Ausschuss für Umwelt und Technik vorberaten und schließlich im Oktober im Gemeinderat beschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dann ab Ende 2024.
Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr das Mobilitätskonzept verabschiedet. Ein relevanter Teil hierbei sieht vor, den ruhenden Verkehr – also die Parksituation – in Rheinstetten zu regeln. In einem ersten Schritt soll dies in mehreren Straßenzügen im Osten von Forchheim erfolgen.
Hierzu hat das Stadtbauamt das Büro Modus Consult aus Karlsruhe mit der Planung beauftragt. Dieses Büro hat bereits eine große Anzahl an vergleichbaren Projekten in der Region begleitet und auch das Mobilitätskonzept für Rheinstetten erstellt. Von der Stadt sind vor allem die Sachgebiete Tiefbau & Umwelt, Baurecht & Stadtplanung sowie Sicherheit und Ordnung in die Planung involviert.
Nach den Bürgerbeteiligungen und der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik wird die Planung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Dieser entscheidet schlussendlich darüber ob, wie und welche Maßnahmen umgesetzt werden. Die praktische Ausführung erfolgt anschließend durch den Stadtbetrieb und externe Firmen.
Die Nutzung des Verkehrsraumes soll allen legitimen Nutzern ermöglicht werden. Historisch gewachsen wurde hierbei bisher der Autoverkehr übervorteilt. Im Status quo ist die Gehwegnutzung an vielen Stellen nur eingeschränkt bis gar nicht möglich. Während für eine einzelne Person der verbleibende Gehweg oftmals noch ausreicht, ist zum Beispiel für zwei Personen nebeneinander sowie für Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle aufgrund von auf dem Gehweg abgestellten Fahrzeugen kein ausreichender Platz vorhanden.
Neben den Einschränkungen auf den Gehwegen führt das ungeregelte Parken auch zu Konflikten auf den Straßen selbst. Zufahrten und Kreuzungsbereiche sind regelmäßig zugeparkt, ausreichende Begegnungsbereiche fehlen und eine daraus resultierende zu geringe Fahrbahnbreite führt zu beschädigten Außenspiegeln oder verhindert das Durchkommen für große Fahrzeuge wie Müll- und Rettungsfahrzeuge. Eine Sanktionierung ist schwierig, da in der Regel nicht belegbar ist, welches Fahrzeug zuletzt abgestellt wurde.
Neben der Ordnung des Parkraumes sollen Grün- und Baumstandorte angelegt werden. Dies wirkt sich positiv auf das (Mikro-)Klima und das Stadtbild aus, wirkt dem sukzessiven Rückgang von privatem Grün entgegen und hilft beim Umgang mit immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen.
Die Parkraumkonzeption betrifft im ersten Schritt die Theodor-Heuss-, Konrad-Adenauer- und Grünwinkler Straße sowie die dazwischenliegenden Teilabschnitte der Karl-Schlageter-, Sofien-, Bürger-, Albgau- und Kraichgaustraße.
Sukzessive soll in allen Rheinstettener Straßen der ruhende Verkehr genauer betrachtet und, wo nötig, geordnet werden. Bisher ist nicht festgelegt, welche Bereiche wann als nächstes folgen werden.
Die Verringerung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist kein Ziel des Parkraumkonzeptes, sondern – bei den gegebenen Randbedingungen – ein unvermeidbarer Nebeneffekt.
Gemäß einer nächtlichen Zählung aus dem März 2024 wurden im Plangebiet pro Grundstück rund 1,3 Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt. Bei Umsetzung der bisherigen Planung wäre dies noch für 1 Fahrzeug je Grundstück möglich.
Bei der Überarbeitung der Pläne wird das Ziel verfolgt, diesen Wert noch zu erhöhen. Die genannten Werte sind nicht auffällig. In zahlreichen Straßen in Rheinstetten sind diese schon lange oder seit jeher geringer, ohne dass dort von einer anderen Anzahl an Bewohnern, Erwerbstätigen, privaten Stellflächen oder anderen Immobilienpreisen auszugehen ist.
Aktuell ist der Parkdruck im Mittel noch vorrangig darauf zurückzuführen, dass viele privat vorhandene Stellplätze nicht genutzt und weitere Wege vermieden werden.
Regelt man jetzt das öffentliche Parken, entscheiden sich künftige Bauherren vermehrt dazu, mehr (nutzbare) private Stellplätze zu errichten. Ohne Regelung des Parkraumes werden sich die Zustände für alle Verkehrsteilnehmer nach und nach verschlechtern. Je früher man eingreift, desto mehr Handlungsmöglichkeiten wird es auf öffentlicher wie privater Fläche geben.
Rechtlich ist das Parken auf Gehwegen unabhängig von dessen Breite schon seit vielen Jahren verboten, wenn es nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. In Rheinstetten wird es bisher noch toleriert, sofern „ausreichend“ Gehwegfläche frei bleibt.
Es wäre somit möglich, das Gehwegparken generell zu sanktionieren und die Gehwege damit für ihre vorgesehene Nutzung frei zu halten. Hierdurch erhöht sich jedoch die Gefahr, dass Kreuzungsbereiche und Zufahrten zugeparkt werden, Begegnungsbereiche fehlen und die resultierende Fahrbahnbreite zwischen geparkten Fahrzeugen zu gering ist.
Die Stadt hat sich daher bewusst gegen diese vermeintlich „einfache“ Lösung entschieden, um in einer Planung alle genannten Probleme anzugehen.
Bei den Ortsbegehungen kam vielfach der Wunsch auf, sich an Karlsruhe zu orientieren und durch Beschilderung und Markierungen einen Teil der Gehwegbreite zum Parken freizugeben, um somit beidseitiges Parken zu ermöglichen.
Die Stadt Karlsruhe hat klare Querschnitte festgelegt die notwendig sind um Derartiges zu ermöglichen. Die resultierende Gehwegbreite muss beidseitig mindestens 1,60 m betragen, die Parkflächen jeweils 2,00 m und die Fahrbahn dazwischen 3,50 m.
Fahrzeuge dürfen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) eine maximale Breite von 2,55 m haben. Inklusive Außenspiegel ist mit 3,05 m zu rechnen. An einzelnen Engstellen ist daher auch in Karlsruhe eine Fahrbahnbreite von 3,10 m zulässig. Im weiteren Verlauf sind jedoch zwingend die oben aufgeführten 3,50 m notwendig. In Summe ergibt sich eine erforderliche Breite von 10,70 m für den gesamten Verkehrsraum.
In den aktuell beplanten Straßenabschnitten beträgt die Breite des Verkehrsraumes sehr konsistent 10,00 m. In der Grünwinkler Straße sind es nur 6,15 m. Für die Stadt Karlsruhe wie auch für die Stadt Rheinstetten sind die fehlenden 0,70 m zu viel, als dass man sie durch eine weitere Reduzierung der genannten Breiten kompensieren kann. Unter diesen Voraussetzungen ist Gehwegparken daher keine Option.
Auch zu diesem Punkt wurde die Stadt Karlsruhe als Beispiel genannt. Dort wurde zwar in manchen Straßen einseitig der Gehweg komplett zum Parken freigegeben, allerdings nur in Straßen, wo der Verkehrsraum so schmal ist, dass Parken ansonsten auf keiner Seite möglich ist. Selbst in Bereichen mit sehr hohem Parkdruck gibt die Stadt Karlsruhe keine Gehwege komplett zum Parken frei, wenn bereits auf einer Seite geparkt werden kann. Auch für die Verwaltung in Rheinstetten ist dies keine Option.
Die Erstellung von Grün- und Baumstandorten wirkt sich positiv auf das (Mikro-)Klima und das Stadtbild aus und hilft beim Umgang mit immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen. Diese positiven Veränderungen wirken unabhängig von Quantität und Qualität der vor Ort vorhandenen privaten Grünflächen.
Ebenso wirkt es der Entwicklung des privaten Grüns entgegen. Dieses ist in den beplanten Straßenabschnitten in Forchheim Ost im Vergleich zu anderen Gebieten durchaus noch in erfreulichem Umfang vorhanden. Aber auch hier ist bei fast jeder Errichtung eines Neubaus oder der Neuanlage von Außenflächen ein Rückgang zu verzeichnen.
Im Parkraumkonzept wurden daher in vielen Fällen Flächen als Grünstandorte eingeplant, die zu klein für einen Parkplatz wären und nicht für Begegnungsbereiche verwendet werden können oder müssen. In der Überarbeitung ist vorgesehen, zu Gunsten weiterer Parkmöglichkeiten einzelne Grün- und Baumstandorte zu verkleinern oder entfallen zu lassen.
Mehrere Anwohner wünschen sich eine individuelle Anpassung der geplanten Flächen, die an ihre Grundstückszufahrten angrenzen. Manche Anwohner wünschen sich mehr Abstand hierzu, um das Ein- und Ausfahren zu erleichtern. Andere Anwohner wiederum möchten die Abstände zu ihren Zufahrten reduzieren, damit im öffentlichen Raum mehr Parkflächen geschaffen werden können. All diese Wünsche wurden aufgenommen und werden geprüft.
In der Fahrbahn sind Bereiche notwendig, in denen entgegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können. Zahlreiche Bürger haben geäußert, dass die Begegnungsbereiche zu zahlreich und zu groß sind. Bei der Überarbeitung der Pläne wird geprüft, an welchen Stellen eine Reduzierung der Begegnungsbereiche zugunsten von zusätzlichem Parkraum möglich ist. Einige der in den Plänen enthaltenen Begegnungsbereiche sind nicht gezielt positioniert worden, sondern ergeben sich daraus, dass in diesen Bereichen aufgrund von Zufahrten oder Knotenpunkten keinerlei Park- oder Grünflächen möglich sind.
Das Parkraumkonzept wird auch nach der Umsetzung nie ein starres Regelwerk sein, sondern sich zusammen mit den Anwohnern und Baumaßnahmen im Gebiet weiterentwickeln. Schon heute ist jede Neuanlegung oder Verbreiterung einer Grundstückszufahrt genehmigungs- bzw. zustimmungspflichtig und erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Bebauungsplanes und der Auswirkungen auf den Verkehr und die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum.
Bisher befindet sich in vielen Abschnitten der Fahrbereich mittig im Straßenraum zwischen geparkten Fahrzeugen. Ohne entgegenkommendes Fahrzeug ergibt sich eine gerade Fahrstrecke, was das Geschwindigkeitsniveau tendenziell anhebt.
Das Parkraumkonzept sieht wechselseitige Parkbereiche vor. Das Wechseln der Fahrbahnseite führt zu einer Beruhigung des Verkehrs. Die planerische Entscheidung ob bzw. wo ein Seitenwechsel stattfindet, ist unter anderem von den Grundstückszufahrten, den unterirdisch vorhandenen Leitungen und den Kreuzungsbereichen abhängig.
In der bisherigen Planung gibt es noch mehrere vergleichsweise lange einseitige Abschnitte. Es wird geprüft, wo weitere Seitenwechsel sinnvoll sind.
Bei der Schaffung von Wohnraum ist Anzahl und Form der erforderlichen Stellplätze rechtlich vorgegeben. In manchen Fällen muss keinerlei Stellplatz nachgewiesen werden. Diese Vorgaben sind für die Stadtverwaltung verbindlich.
Nach Auskunft von Anwohnern existieren Stellplätze an Mehrfamilienhäusern, welche nicht genutzt werden, da die Bewohner diese nicht separat vom Grundstücksbesitzer anmieten möchten. Hierdurch wird der öffentliche Verkehrsraum zusätzlich mit Fahrzeugen belastet.
Die Stadt hat auf separate (Nicht-)Vermietung von privaten Stellplätzen keinen Einfluss. Es ist aber davon auszugehen, dass bei erhöhtem Parkdruck entweder die Bewohner des entsprechenden Grundstückes selbst oder auch Anwohner aus der Nähe nach und nach diese Stellplätze anmieten werden.
Die vorhandenen Gehwege haben an vielen Stellen zu viel Quergefälle, auch ohne Gehwegparken zu wenig Breite und keine ausreichende Absenkung an den Knotenpunkten. Somit sind sie derzeit nicht barrierefrei ausgebaut.
Das Parkraumkonzept sieht keine Arbeiten an den Gehwegen vor. Barrierefreier Ausbau erfolgt in Rheinstetten unabhängig vom Parkraumkonzept, wenn Gehwege erneuert werden müssen oder wenn an spezifischen Punkten ein erhöhter Bedarf hierfür identifiziert wurde.
Die Grünwinkler Straße unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den anderen beplanten Straßenzügen.
Sie ist nur einseitig bebaut, die Fahrbahn und auch der nur einseitig vorhandene Gehweg sind deutlich schmaler. Der Gehweg ist zu schmal, um aufgesetztes Parken zuzulassen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite muss daher in den gegenüberliegenden Grünstreifen eingegriffen werden, wenn weiterhin Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden sollen.
In wenigen Jahren wird dieser Straßenraum für den Bau des Radschnellweges Karlsruhe-Rastatt umgestaltet. Das Ziel der Planung war daher, den Parkraum für diesen Zeitraum mit möglichst geringen, provisorischen Eingriffen und niedrigem Kostenaufwand zu ordnen.
Dies führte in der bisherigen Planung zu zahlreichen Kompromissen:
Einzeln betrachtet sind alle diese Punkte als hinnehmbar anzusehen und für jede dieser Einschränkungen existieren Vergleichsfälle im Stadtgebiet. Als Provisorium über eine begrenzte Zeit wäre die Planung daher mit kleinen Anpassungen umsetzbar.
Die Verwaltung kam jedoch zu dem Entschluss, dass die Vorteile der Maßnahmen die negativen Auswirkungen hier nicht überwiegen. Deutlich optimierte Maßnahmen würden jedoch Kosten in einer Höhe verursachen, die für ein Provisorium nicht gerechtfertigt sind. Die Stadt verfolgt die Planung für die Grünwinkler Straße daher nicht weiter. Vor der Errichtung des Radschnellweges durch das Regierungspräsidium sind daher in der Grünwinkler Straße keine Maßnahmen vorgesehen. Dies hat die Verwaltung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.03.2024 mitgeteilt.
Während der Badesaison parken regelmäßig Seebesucher in den Straßen, in denen jetzt mit dem Parkraumkonzept begonnen werden soll. Dass diese Fahrzeuge den Parkdruck erhöhen, wird durch das Konzept nicht verhindert. Die Maßnahmen führen jedoch dazu, dass Kreuzungen und Zufahrten seltener zugeparkt werden, da dann eindeutig erkennbar ist, wo das Parken untersagt ist. Gleichzeitig kann Fehlverhalten eindeutiger und einfacher geahndet werden.
Eine effektive Maßnahme, um die Anzahl von parkenden Seebesuchern zu verringern, wäre die Einrichtung von Bewohnerparkzonen. Werktags von 9 - 18 Uhr dürften jedoch nicht mehr als 50 % der Parkflächen für Bewohner reserviert werden und in den anderen Zeiträumen nicht mehr als 75 %. Für die Anwohner wären die Parkausweise kostenpflichtig.
Neben den Seebesuchern wären unter anderem auch Gäste der Anwohner von der Einschränkung betroffen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, im ersten Schritt keine Bewohnerparkzonen einzurichten. Sollte sich im weiteren Verlauf ein höherer Bedarf hierfür ergeben, wäre die Einrichtung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, ohne dass dafür andere Maßnahmen des Parkraumkonzeptes verändert werden müssen.
Ein im Planungsgebiet befindliches Restaurant wirbt online mit kostenfreien, öffentlichen Parkmöglichkeiten an der Straße. Dies ist grundsätzlich nicht verboten. Die von mehreren Bürgern weitergegebene Information, dass sich die für den Betrieb baurechtlich notwendigen Stellplätze an der Ufgauhalle befinden, ist nicht korrekt. Die notwendigen Stellplätze wurden alle direkt auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Stadtbauamt wird mit dem Betreiber bzgl. der Nutzbarkeit und Bewerbung dieser Stellplätze in Kontakt treten.
Die Einrichtung von Einbahnstraßen würde die Notwendigkeit von Begegnungsbereichen entfallen lassen. Bei den Ortsbegehungen haben viele Anwohner Wert darauf gelegt, ihre Zufahrten beidseitig nutzen zu können. Dies wäre bei Einbahnstraßen nicht mehr möglich. Wie viele Umwege Einbahnstraßen verursachen, hängt stark von der Lage des Grundstückes und den üblichen Fahrzielen ab.
Da nicht mehr auf entgegenkommende Fahrzeuge Rücksicht genommen werden muss, ist mit einem höheren Geschwindigkeitsniveau zu rechnen. Einbahnstraßen würde man in Blöcken und nicht einzeln anlegen. Im Schnitt würde sich das Verkehrsaufkommen je Straße nicht verringern.
Die Stadtverwaltung kann in diesem Gebiet die Einrichtung von Einbahnstraßen aktuell nicht empfehlen.
Einladungen zu den Bürgerbeteiligungen erhalten Sie über das Amtsblatt Rheinstetten aktuell, www.rheinstetten.de und Facebook.
Die Abwägung, wann und mit welchem Informations- oder Planungsstand man auf die Bürger zugeht, ist keinesfalls pauschal zu beantworten. Im Jahr 2023 hat die Stadt zu einem anderen Themenbereich eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag „nur“ die Sammlung der bekannten Problemstellungen und eine Sammlung an Lösungsoptionen vor. Aus Sicht mehrerer Bürger war die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt sinnlos und die Stadt hätte direkt konkrete Pläne präsentieren müssen.
Bei der Parkraumkonzeption waren der Verwaltung die Problemstellungen durch Meldungen von Anwohnern, Rettungsdiensten etc. in den letzten Jahren, der Bürgerbeteiligung beim Mobilitätskonzept sowie durch Begehungen des Planungsbüros und aus eigenen Erfahrungen durchaus bekannt. Ebenso sind mit dem Mobilitätskonzept Lösungsmöglichkeiten und Ziele vorgegeben. Hinzu kommt das vorhandene Fachwissen der Verwaltung und des Planungsbüros, welches schon viele vergleichbare Planungen in der Region betreut hat. All dies lieferte genug Grundlagen, um ein Konzept zu erstellen, das den Bürgern vorgestellt werden kann.
Ob und falls ja, in welche Richtung, eine frühere Beteiligung den Planungsstand verändert hätte, ist nicht abzuschätzen. Ebenso ist nie genau zu beziffern, welche mehrheitliche Meinung jene Bürger besitzen, die sich nicht aktiv äußern.
Bei den Ortsbegehungen wurde zu Beginn sehr lange und ausführlich über die generelle Planung sowie die Kritik und Vorschläge der Anwohner gesprochen und alle genannten Punkte aufgenommen. Im weiteren Verlauf ging es vorrangig um konkrete Einzelentscheidungen, wobei auch immer wieder Grundsätzliches besprochen wurde.
Die Verwaltung und das beauftragte Büro prüfen alle Anregungen, die die Bürger bei den Ortsbegehungen und auch danach geäußert haben oder noch mitteilen werden.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat jene Planung empfehlen, die sie nach Abwägung aller Meinungen und Interessen als langfristig sinnvollste für die jeweiligen Abschnitte ansieht.
Hierbei ist nicht relevant, ob hierfür viel oder wenig am ersten Konzept verändern werden muss, welche Wünsche „lauter“ und welche (aktuell) „leiser“ geäußert werden und welche Änderung sofort nach der Umsetzung die Mehrheit der Bürger überzeugt und welche dies erst nach einer Eingewöhnungsphase tun wird.
Teilen Sie uns gerne Ihre Fragen und Anmerkungen zum Parkraumkonzept per E-Mail mit.