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Ermittlung der neuen Bodenrichtwerte

| Bodenrichtwerte


Besichtigungen von Januar bis Ende März

In Baden-Württemberg ist jede Gemeinde verpflichtet, auf der Basis von Grundstückskaufverträgen eine Kaufpreissammlung zu führen und Bodenrichtwerte, sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, zu ermitteln.

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses "Südlicher Landkreis Karlsruhe" erhält deshalb bei jedem Grundstücksverkauf von der beurkundenden Stelle (Notar) eine Abschrift des Kaufvertrages. Diese Verträge werden ausgewertet und danach vernichtet. Somit bleibt der Datenschutz gewahrt.

Bei der Auswertung der Grundstückskaufverträge ermittelt der Gutachterausschuss den Boden- und den Gebäudewertanteil. Mit den Ergebnissen dieser Ermittlung werden die Bodenrichtwerte und weitere gesetzlich vorgeschriebene Daten abgeleitet.

Zur Auswertung von Kaufverträgen, insbesondere zur Ermittlung des Gebäudewertes, kann es auch erforderlich werden, dass Mitglieder des Gutachterausschusses Ihr Grundstück betreten oder Ihr Anwesen fotografieren. Die Besichtigungen finden im Zeitraum von Mitte Januar bis voraussichtlich Ende März statt.

Bitte gewähren Sie diesen Personen deshalb den Zutritt.

Ermächtigungsgrundlage zum Betretungs- und Auskunftsrecht des Gutachterausschusses ist §197 des Baugesetzbuches.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Hier zu weiteren Informationen zu den Bodenrichtwerten in Rheinstetten


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