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Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft

| Bekanntgaben


Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 13. Januar 2022 um 18.30 Uhr in der Aula des Schulzentrums, Am Tummelplatz 8-10, 76287 Rheinstetten

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten als Verwalter der Jagdgenossenschaft Rheinstetten hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rheinstetten einzuberufen.

Die Versammlung findet am Donnerstag, den 13. Januar 2022, um 18:30 Uhr in der Aula des Schulzentrums, Am Tummelplatz 8-10, 76287 Rheinstetten (Einlass ab 18.00 Uhr) statt.

Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), das am 01.04.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft (§15 Abs. 1 JWMG). Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rheinstetten werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.

Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Genehmigung der Tagesordnung

3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen*innen und der durch sie gehaltenen Flächen

4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen*innen

5. Beschluss über die Aufhebung aller früheren Beschlüsse der Jagdgenossenschaft

6. Beschluss über die erneute Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat

7. Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft

8. Verschiedenes

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es notwendig, die Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung telefonisch unter: 07242/9514-675 oder per E-Mail bis zum 10. Januar 2022 anzumelden.

Die Aula des Schulzentrums ist am Sitzungstag ab 18.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenosse*innen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Miteigentümer*innen eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse*in nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer*innen ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch eine/n mit schriftlicher Vollmacht versehene/n Vertreter*in ausüben lassen. Jede/r Jagdgenosse*in erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner/ihrer bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Rheinstetten. Sollten zwischenzeitlich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen eingetreten sein, dann sind diese durch Vorlage von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheinen zu belegen.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen*innen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Eigentümer*innen von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Technischen Rathaus, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten während den üblichen Öffnungszeiten und hier eingesehen werden.

Um Einhaltung der an diesem Tag geltenden Corona-Hygiene-Vorschriften wird gebeten.

Die Stadt behält sich vor, gegebenenfalls die Versammlung auf Grund der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen kurzfristig abzusagen.

Zusätzlich zu den allgemein gültigen Abstands-und Hygieneregeln gilt folgendes:

Zur Kontaktnachverfolgung müssen die persönlichen Daten hinterlegen werden, etwa mit Hilfe der Luca-App, der Corona-Warn-App oder handschriftlich.

Folgende Daten der teilnehmenden Personen werden erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Wohnort, Telefon-Nummer und/oder E-Mail-Adresse.

Während der Veranstaltung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske, KEINE Alltagsmasken) zu tragen.

Das im Eingangsbereich des Versammlungsortes ausgehängte Hygienekonzept ist zu beachten.

 

Rheinstetten, 09.12.2021

 

gez. Sebastian Schrempp

Oberbürgermeister


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