| Polder
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. Dezember 2023 (3 S 846/21) die Rechtswidrigkeit und Nicht-Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt hat, hat er nun mit Beschluss vom 22. Dezember 2023 (3 S 1715/21) die Entscheidung im Rahmen des Eilverfahrens getroffen und auch begründet.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses in für die Stadt Rheinstetten wichtigen Punkten gestoppt: im Hinblick auf den Bau und die Ertüchtigung des Trenndamms HWD XXV und die Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens im Übrigen. Die Vorbereitungs- und Bauarbeiten an den landseitigen Absperrdämmen XXVa und XXVI sowie dem Verbindungsdamm dürfen hingegen vorläufig fortgesetzt werden.
Die vorläufig zulässigen Teilmaßnahmen seien, so das Gericht, geeignet, die Städte Rheinstetten und Karlsruhe bereits vor Fertigstellung des Gesamtvorhabens vor Hochwassern zu schützen und die Funktion des sanierungsbedürftigen Hochwasserdamms XXV zu übernehmen.
Mit diesem und auch mit dem im Parallelverfahren der „Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.“ erlassenen Beschluss im Eilverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nicht nur vorläufige Regelungen des Zustands bis zum Eintritt der Rechtskraft der Hauptsacheentscheidungen getroffen. Das Gericht gibt damit auch zu erkennen, welche Rechtsfehler der Senat in den jeweiligen Hauptsacheverfahren, in denen noch keine Begründung vorliegt, festgestellt hat. Diese betreffen
Das mit dem Planfeststellungsbeschluss verfolgte Konzept der sog. „ökologischen Flutungen“ sowie der Umgang mit den Absperrdämmen XXVa und XXVI hat der Verwaltungsgerichtshof hingegen als rechtlich noch vertretbar angesehen.
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