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DigitalPakt Schule: digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus dem Sofortausstattungsprogramm

| Schulentwicklung


Das Bild zeigt eine elektrische Schreibmaschine, darin eingelegt ein Blatt, auf dem "Stadt Rheinstetten - Medienentwicklungsplan" steht

Vermehrt in den letzten Tagen erreichen uns Anfragen von Eltern/Erziehungsberechtigten zum Sofortausstattungsprogramm. Aus den Fragen, die an uns herangetragen werden ist erkennbar, dass Unklarheiten bestehen, sowohl zum Sofortausstattungsprogramm, zur Antragstellung und zu der Frage, welche Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät aus diesem Programm erhalten können.

Wir wollen mit diesem Beitrag aufklären, mögliche falsche Informationen richtig stellen, und weitere Missverständnisse vermeiden. Dazu bedarf es der Erläuterung von Begriffen, die im Zusammenhang mit dem Sofortausstattungsprogramm stehen, und die wir zur Vermeidung von Fehlinterpretationen nachfolgend erläutern.

Was genau ist der DigitalPakt Schule?

Mit dem DigitalPakt Schule haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes zu, womit der DigitalPakt endgültig beschlossen war. Im Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule“ schließlich nach Unterzeichnung aller Länder in Kraft.

Welches Ziel verfolgt der DigitalPakt Schule?

Mit dem DigitalPakt Schule soll erreicht werden, dass Schulen bis zum Jahr 2024 eine umfassende Digitalisierung erhalten, die Schülerinnen und Schülern ein modernes Lernen möglich macht. Die Initiative wird von Bund und Ländern getragen und ermöglicht eine digital gestützte Bildung.

Was müssen die Schulen tun, um Fördermittel aus dem DigitalPakt zu erhalten?

Um Mittel aus dem Förderprogramm erhalten zu können, muss ein sogenannter Medienentwicklungsplan aufgestellt werden. Jede Schule erstellt ihren eigenen Medienentwicklungsplan.

Der Medienentwicklungsplan muss im Wesentlichen folgende Punkte enthalten:

  • Pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Medien (Methoden- und/oder Mediencurriculum)
  • Ist- und Soll-Ausstattungsplan
  • Fortbildungskonzept für die Lehrkräfte

Der Medienentwicklungsplan wird mit dem Schulträger, also mit der Stadt abgestimmt. Er stellt u. a. sicher, dass die pädagogischen Voraussetzungen für den Medieneinsatz mit den finanziellen Gegebenheiten des Schulträgers in Einklang gebracht werden können. Ein Medienentwicklungsplan ist also eine Kooperation zwischen Schule und Schulträger, aus der ein pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung entsteht.

Was ist das Sofortausstattungsprogramm?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass während des ersten Lockdowns und der damit einhergehenden Schulschließungen, viele Schülerinnen und Schüler nicht am Fernlernunterricht teilnehmen konnten, weil sie nicht über die notwendige technische Ausstattung verfügt haben. Um dies künftig zu vermeiden hat Baden-Württemberg weitere Bundesmittel im Rahmen des DigitalPaktes Schule erhalten, die das Land um denselben Betrag auf insgesamt 130 Mio. Euro aufgestockt hat

Was ist das Ziel des Sofortausstattungsprogramms?

Mit den Fördermitteln sollen soziale Ungleichgewichte kompensiert und solchen Schülerinnen und Schülern ein digitales Endgerät leihweise zur Verfügung gestellt werden, die selbst kein eigenes besitzen und sich solch ein Gerät auch nicht beschaffen können.

Warum können die Endgeräte nicht einfach in Klassensätzen an die Schulen verteilt werden?

Die Fördermittel werden nicht den Schulen, sondern den Schulträgern, also den Städten und Gemeinden, zur Verfügung gestellt. Die Schulträger sind folglich auch für die Umsetzung des Programms zuständig, d.h., sie beschaffen, verwalten und ersetzen die Geräte bei Verlust/Beschädigung. Es handelt sich folglich nicht um Ausstattungsgegenstände der Schulen, vielmehr verbleiben die Geräte im Eigentum der Stadt.

Wieso muss ein Antrag auf ein Endgerät beim Kreismedienzentrum gestellt werden?

Der Landkreis Karlsruhe bietet seinen Städten und Gemeinden an, landkreisweit über das Kreismedienzentrum die Sofortausstattung nicht nur abzuwickeln, sondern auch im Anschluss den laufenden Betrieb darüber sicherzustellen. Hierzu hat das Landratsamt Karlsruhe ein einheitliches Konzept erarbeitet, dessen Ziel es ist, eine standardisierte, großflächige Verbreitung qualitativ robuster, digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Karlsruhe zu erreichen.

Wie 15 weitere Gemeinden im Landkreis, nimmt auch die Stadt Rheinstetten dieses Angebot in Anspruch. Das Kreismedienzentrum handelt also im Auftrag der Stadt. Dadurch ist eine kreisweit einheitliche Umsetzung gewährleistet.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag zur Information und Aufklärung beiträgt.

Gerne wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung, Bereich Kita und Schulen unter 07242 9514-160 sollten noch Fragen offen sein.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Stadtverwaltung

 


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