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Die Herausforderung eines erweiterten Regelbetriebs in der Kinderbetreuung

| Corona


Die vom Land angekündigte Ausweitung der Kinderbetreuung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs stellt uns als Aufgabenträger der Kinderbetreuung - aber auch die kirchlichen und  freien Träger - vor große Herausforderungen. Dies in erster Linie deshalb, da diese weitere Öffnung der Betreuungsmöglichkeiten von Seiten des Landes wiederholt presseöffentlich auf den 18. Mai 2020 angekündigt wurde, es aber dazu nach wie vor keine Rechtsgrundlage in der CoronaVO des Landes gibt.

Die Städte und Gemeinden haben über die Kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Kultusministerium mehrfach deutlich gemacht, dass die Kommunen für die Umsetzung weiterer Öffnungsschritte in der Kinderbetreuung mindestens eine Woche Vorlauf auf Grundlage eines belastbaren Verordnungstextes brauchen. Zugleich wurde deutlich gemacht, dass es von kommunaler Seite nicht zu akzeptieren wäre, die schwierige Auswahlentscheidung über die Teilnahmeberechtigung einzelner Kinder allein auf die Kommunen zu übertragen und es deshalb dazu rechtliche Vorgaben in Form von Kriterien bedarf. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Ziel muss es daher sein, die regulative Zugangssteuerung zur nochmals erweiterten Notbetreuung so zu wählen, dass es nicht zu einer flächendeckenden Abweisung teilnahmeberechtigter Kinder kommen muss. Dies kann weder im Sinne des Landes sein, noch wäre eine solche Ausgestaltung aus Sicht der Städte und Gemeinden akzeptabel. In keinem Fall dürfen durch die Weiterentwicklung der Teilnahmeberechtigung bei den Eltern und Kindern Hoffnungen geweckt werden, die angesichts der rechtlichen Begrenzung der Betreuungskapazitäten dann in großer Zahl auf der örtlichen Ebene am Ende enttäuscht werden müssen. Wir möchten daher dringend darum bitten, hierauf ein besonderes Augenmerk bei der Fortschreibung der CoronaVO zu legen."

Mit einer neuerlichen Pressemeldung des Kultusministeriums vom gestrigen Tage wurde die Absicht des Landes nochmals bekräftigt, diese Erweiterung zum 18. Mai zu vollziehen. Zugleich wurden auch inhaltliche Rahmenbedingungen benannt (zeitlich eingeschränkte Betreuung für alle Kinder, die zuvor die Kita besucht haben), die vielerorts kaum leistbar sein werden. Unsere Spitzenverbände haben daher nochmals eine Protestnote in Richtung Kultusministerin abgegeben. Mit Pressemitteilung vom gestrigen Abend hat nun das Staatsministerium jedoch mitgeteilt, dass die Lenkungsgruppe des Landes die Einführung dieses eingeschränkten Regelbetriebs auf den 18. Mai 2020 beschlossen hat. An dieser Entscheidung waren die Kommunalen Landesverbände NICHT beteiligt.

Eine Umsetzung bis zum 18. Mai 2020 wird aufgrund dieser zeitlich engen und unklaren Vorgaben faktisch nicht möglich sein. Dies betrifft nicht nur die kommunalen Träger.

Wir informieren Sie, sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen.


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