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Die Badesaison am Epple- und Fermasee hat begonnen

| Seen


Mit der Änderung der Badegewässerverordnung im vergangenen Jahr sind seit dem 1.4.2022, dem amtlichen Beginn der Badesaison, wieder zahlreiche Ge- und Verbotsvorschriften am Epplesee und Fermasee in Kraft. Auf wichtige Regelungen weisen wir im Folgenden hin.

Parken

Parken Sie nur auf den beiden ausgewiesenen Parkplätzen. Dort gilt ein Nachtparkverbot zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Entlang der Zufahrtsstraßen und auf den Feldwegen rings um die Seen bestehen Halt- und Parkverbote, die auch kontrolliert werden.

Informationen über Parkentgelte und in welcher Form wie in den vergangenen Jahren E-Parktickets erhältlich sind, folgen noch nach.

Kommen Sie umweltfreundlich und bequem mit dem Fahrrad zu den Seen und nutzen Sie die zahlreichen Fahrradständer am Epplesee auf dem Parkplatz und am Rande der Familienwiese.

Am Epplesee sind neben der Schranke zum Rettungsweg Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Wassersport

Neben Schwimmen, auch auf der Luftmatratze, und Schnorcheln darf man sich im Schwimmerbereich auch mit Stehpaddel-Boards aufhalten. Im mit Bojen abgegrenzten Bereich (Schwimmerbereich) am Epplesee ist das (Kite-)Surfen verboten.

Mit aufblasbaren Booten ohne Motor darf auf dem Epplesee nur außerhalb des Schwimmerbereichs gefahren werden.

Am Fermasee dagegen, der zu großen Teilen in Naturschutzgebiet liegt, gibt es weitere Einschränkungen. Nur in einem Dreieck zwischen Insel und der Uferfläche entlang des Parkplatzes auf Ostseite (siehe Plan B Geltungsbereich) darf man sich zum Schwimmen, auf der Luftmatratze, dem Stehpaddel-Board oder im aufblasbaren Boot im Wasser aufhalten. Surfen und Kite-Surfen ist auf dem gesamten Fermasee strikt verboten.    

Hunde

Unterhalb des DLRG-Wachcontainers am Epplesee gibt es seit letztem Sommer einen ausgewiesenen Hundestrand. Auf die Familienwiese und in den reinen FKK-Strand unterhalb vom Seegugger dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Ansonsten gilt für Hunde an beiden Seen die Leinenpflicht.

FKK

Für Freunde der Freikörperkultur, die hier gerne unter sich sind, ist unterhalb des Seeguggers, beim Blick aufs Wasser rechts, ein reiner FKK-Bereich ausgewiesen. Beim Blick aufs Wasser links befindet sich der Mixed-Bereich, in dem hüllenloses Sonnenbaden toleriert wird. Auch dieser Bereich ist ausgewiesen.

Zelten, Grillen, Feiern

Übernachten in Zelten ist an den Seen nicht gestattet, ebenso nicht Feuer zu machen und zu grillen. Für den gemeinschaftlichen Aufenthalt am See gilt, dass das Shisha-Rauchen und der Betrieb von Musikbeschallungsanlagen verboten sind. Abfälle sind einzusammeln und in den bereitstehenden Müllcontainern zu entsorgen. Das sollte aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes selbstverständlich sein.

Badeaufsicht

Wir weisen darauf hin, dass außer an einigen Wochenenden, an denen mit starkem Badebetrieb zu rechnen ist, keine Badeaufsicht anwesend ist und der Aufenthalt in und um die Seen auf eigene Verantwortung geschieht. Das gilt insbesondere dort, wo Baggerbetrieb herrscht. Die Betretungsverbote sind strikt zu beachten.

 

Den vollständigen Text der Badegewässerverordnung sowie die Pläne mit den Geltungsbereichen finden Sie im Ortsrecht unter Öffentliche Sicherheit. Für Rückfragen steht Ihnen das Sozial- und Ordnungsamt unter E-Mail oder 07242 9514 300 gerne zur Verfügung.


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