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Das Wahlamt informiert zur Briefwahl


Sie haben elektronisch oder durch Rücksendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes gleichzeitig die Briefwahl für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid beantragt. Aufgrund vieler Rückfragen weisen wir darauf hin, dass es sein kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht zeitgleich bei Ihnen ankommen. Das hat seinen Grund darin, dass die Unterlagen durch einen externen Dienstleister getrennt voneinander gerichtet und versandt werden und bei der Fülle an Anträgen die Frist zur Posteinlieferung an manchen Tagen nicht für beide Poststücke eingehalten werden kann. Sie können aber sicher sein, dass Sie die Unterlagen vollständig und rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten.


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