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Corona-Schutzimpfung: Messe Karlsruhe wird Zentrales Impfzentrum

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Messe Karlsruhe in Rheinstetten

Angesichts der Fortschritte in der Forschung zu mehreren Corona-Impfstoffen, die nun im oder vor dem Zulassungsverfahren stehen, weiten Stadt- und Landkreis Karlsruhe ihre abgestimmten Vorbereitungen für eigene Impfzentren aus. Denn: Für die erste zentrale Impf-Phase hat das Sozialministerium des Landes-Baden-Württemberg die Messe Karlsruhe als Zentrales Impfzentrum (ZIZ) freigegeben, das nun kurzfristig auf Ebene von Stadt- und Landkreis bis zum 15. Dezember aufgebaut werden muss. Dann soll das ZIZ auch direkt betriebsbereit sein; unabhängig von der Frage, wann tatsächlich erste Impfstoff-Chargen zur Verfügung stehen.

Ein gesonderter Verwaltungsstab Impfzentrum bündelt seit Dienstag, 1. Dezember, die hierfür notwendigen Vorbereitungen. Der Stab koordiniert parallel zum ständigen Corona-Verwaltungsstab die Fülle der erforderlichen Arbeitsschritte - von der Personalgewinnung über die Logistik bis hin zum eigentlichen Impfprozedere -, die für die Planung, den Aufbau und Betrieb eines Impfzentrums unter Pandemie-Bedingungen erforderlich sind. Im Landesimpfkonzept gegen COVID 19 sollen die ZIZ - ergänzt um Mobile Impfteams - die erste zentrale Impf-Phase übernehmen. Auf dem Messegelände sollen dann bis Ende April täglich bis zu 1.500 Impfungen durchgeführt werden können. Die Messe am Standort in Rheinstetten bietet eine für das Impfzentrum in vielerlei Hinsicht geeignete Infrastruktur.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Corona-Schutzimpfung

Wo wird geimpft?

Begonnen wird in den Zentralen Impfzentren des Landes Baden-Württemberg in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe (Standort Messe in Rheinstetten), Heidelberg, Stuttgart, Rot am See, Tübingen und Ulm. In jedem Stadt- und Landkreis sollen dann zum 15. Januar 2021 zusätzlich ein bis zwei weitere Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten zwei Standorte, alle anderen erhalten einen Standort. Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben bspw. für Pflegeheime. Ein Teil der vulnerablen Gruppen wird vor allem auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilen Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs/der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen. Daher werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohneinrichtungen für Behinderte sowie private Haushalte (pflegebedürftige Personen, die nicht hinreichend mobil sind, um Impfzentren aufzusuchen) aufsuchen können.

Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?

Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch.

Die Bundesrepublik Deutschland fördert aktiv den rechtzeitigen Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei werden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.

Wer stellt das Personal?

Es wird erforderlich sein, alle freien Kapazitäten zu sammeln. Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des MDK sowie verschiedenen Hilfsorganisationen notwendig sein. Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Impfung – werden Personengruppen dazu aufgerufen oder kann man sich anmelden und einen Termin geben lassen?

Termine erhalten die priorisierten Personengruppen. Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald diese vorliegen.

Die Impfzeiten sind kalendertäglich, also sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr geplant. Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen/Tag durchgeführt werden. Derzeit ist von einer Verimpfung auf zwei Dosen im Abstand von 21-28 Tagen auszugehen. Die gleichzeitige Vergabe von zwei Impf-Terminen wird angestrebt.

Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden. Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen. Das Land plant sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.


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