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Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung der Stadt Rheinstetten

| Lärmaktionsplanung


Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 25.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022

Diese Veröffentlichung erfolgte in Rheinstetten aktuell in der Ausgabe 11/2022:

Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat am 08.02.2022 in öffentlicher Sitzung der Fortschreibung des „Lärmaktionsplans Rheinstetten“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Für den Stadtteil Neuburgweier wurde der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 16.02.2022 gehört.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom

25.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022 durchgeführt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans, Fortschreibung 2022 der Stadt Rheinstetten wird im oben genannten Zeitraum im Technischen Rathaus, Flur im Erdgeschoss, Badener Str. 1, 76287 Rheinstetten, während den üblichen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rheinstetten, Bauamt, Badener Str. 1, 76287 Rheinstetten oder per E-Mail abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin zweckmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solches Beteiligungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen soweit als möglich anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben können.

Darüber hinaus kann bereits jetzt der Entwurf des Lärmaktionsplans, Fortschreibung 2022, auf der Homepage der Stadt Rheinstetten www.rheinstetten.de/de/laermaktionsplanung eingesehen werden.

Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch eine Beteiligung der Behörden gem. § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Informationsveranstaltung

Zum Lärmaktionsplan findet heute, 17.03.2022 ab 18:00 Uhr in der Aula des Schulzentrums eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Diese wird unter Beachtung der Schutzbestimmungen der aktuell geltenden CoronaVO Baden-Württemberg durchgeführt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen).

Rheinstetten, 17.03.2022

gez.
Michael Heuser, Bürgermeister


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