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Bitte mit Abstand: Verweilen an Epple- und Fermasee sowie am Rhein ab Freitag wieder möglich

| Corona


Stadt hebt Allgemeinverfügung vom 23. März auf/ Dank niedriger Infektionszahlen können Einschränkungen gelockert werden

Epplesee

Über viele Wochen war das Verweilen am Epple- und Fermasee sowie am Rheinufer beim Rheinkiosk nicht zulässig. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Rheinstetten wird nun aufgehoben – ab Freitag, 15. Mai ist es wieder möglich, sich in diesen Bereichen aufzuhalten und niederzulassen.

Wieso galt in diesen Bereichen ein Verweilverbot?

Die Stadt hat am 23. März auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen und das Verweilen in den genannten Bereichen untersagt. Zu dieser Zeit hat sich das Coronavirus in Deutschland sehr stark verbreitet, die Infektionszahlen stiegen exponentiell an. Es stand zu befürchten, dass es bei weiterer ungehinderter Verbreitung zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen könnte. Obwohl bereits auf Bundes- und Landesebene erste Maßnahmen getroffen worden waren, waren zu diesem Zeitpunkt noch viele Menschen im Bereich der Seen und am Rhein unterwegs, ohne die Gebote zur Kontaktvermeidung zu beachten. Da es sich um beliebte Freizeitziele handelt, stand zu befürchten, dass es gerade dort zu größeren Menschenansammlungen und damit zu einer verstärkten Verbreitung des Virus kommt.

Wie hat sich die Situation entwickelt?

Zum einen sind seit damals erfreulicherweise deutschlandweit die Infektionszahlen deutlich gesunken. Dies gilt auch für Rheinstetten, wo derzeit nur noch ein einziger aktiver Fall vorliegt. Die Gefahrenlage ist daher heute anders zu bewerten; bei allen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem haben die allermeisten Menschen zwischenzeitlich die allgemeinen Kontaktreduzierungs- und Abstandgebote für den Aufenthalt im öffentlichen Raum „verinnerlicht“ und beachten diese überwiegend sehr sorgsam. Regelmäßige Kontrollen der Polizei im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ergaben lediglich eine überschaubare Anzahl an Verstößen. Unter diesen Aspekten sieht die Stadt die notwendigen Voraussetzungen als gegeben an, um das Verweilverbot nun aufzuheben.

Was ist beim Aufenthalt an den Seen und am Rhein zu beachten?

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Seit dem 11. Mai gilt: der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder zusammen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts zulässig. Ansonsten ist immer und unbedingt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Diese Bestimmungen gelten auch beim Aufenthalt an Epple- und Fermasee sowie am Rhein und sind strikt zu beachten. Menschenansammlungen wie z.B. große Grillpartys, Feiern oder andere Versammlungen größerer Gruppen sind weiterhin nicht zulässig. Die Stadt und die Polizei werden die Einhaltung der Corona-Verordnung überwachen. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von mindestens 250 Euro geahndet werden.

Auch wenn schönes Wetter und hohe Temperaturen nach draußen locken: Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Seen und des Rheinufers dringend, sich an die Gebote zur Kontaktreduzierung und des Abstandwahrens zu halten. Bitte tragen Sie aktiv dazu bei, dass die Verbreitung des Corona-Virus weiterhin reduziert wird. Bitte gehen Sie mit den gelockerten Vorschriften verantwortungsbewusst um – denken Sie weiterhin an Ihre Mitmenschen, vor allem jene, die aufgrund ihres Alters oder Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. Vielen Dank!

Weitere Informationen zu Maßnahmen in Rheinstetten auf www.rheinstetten.de/corona


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