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Betreuungsgebühren

| Corona


Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2020 über die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hinsichtlich des Erlasses von Elternbeiträgen entschieden, für den Zeitraum, in dem aufgrund der durch die Landesregierung angeordneten Schließung der Betreuungseinrichtungen keine Betreuung in Anspruch genommen werden konnte, auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten.

Für die während der Schließzeit in Anspruch genommene Notbetreuung fallen hingegen Elternbeiträge an.

Die Notbetreuung ist in dem Umfang kostenpflichtig, in welchem sie in Anspruch genommen wird. Für den anteiligen Monat März und den Monat April wird zeitnah eine Abrechnung erfolgen.

Aktuell wird ein Abrechnungsschema erarbeitet, um eine einheitliche Lösung für alle Träger hinsichtlich des Wegfalls der Betreuungsgebühren zu finden.

Aufgrund der zeitlichen und technischen Abläufe wird die Stadt Rheinstetten auch für den Monat Juni den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren zunächst aussetzen und zum späteren Zeitpunkt erheben.


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