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Beschlüsse zu Hebesätzen, Gebühren und Ausgaben

| Aus dem Gemeinderat Finanzen


Grundsteuer-Hebesätze

Einer möglichen Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) Rheinstetten einstimmig nicht entsprochen. Die Hebesätze bleiben also bei der Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) bei 325 % und bei der Grundsteuer B (für bauliche Grundstücke) bei 360 %.

Gebühren für Wasser und Abwasser

Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.11.2022 sowohl die Kalkulation der Abwassergebühren für 2023 als auch die Gebührenkalkulation der Benutzungsgebühren 2023 für die Wasserversorgung. Diese wurden in der VFA-Sitzung am 08.11. vorberaten. Die Wasser- und Abwassergebühren 2023 finden Sie hier - und auch die Werte von 2022 und 2021.

Beteiligung an Feuerwehr-Mehrzweckboot

Des Weiteren wurde die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckbootes im Jahr 2023 genehmigt. Die Beschaffung wird gemeinsam mit weiteren Kommunen über einen Rahmenvertrag des Landes Baden-Württemberg durchgeführt. Rheinstetten beteiligt sich daran mit 150.000 Euro.

Mehrkosten beim Messering

Außerdem entstehen beim Messering Mehrkosten i.H.v. insgesamt rund 367.000 Euro für den Umbau der Knotenpunkte und die Herstellung des Gehweges. Der Gemeinderat stimmte diesen Kosten mit einer Enthaltung zu.


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