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Bekanntgabe Flurbereinigungsplan

| Bekanntgaben


Das Landratsamt Rastatt - untere Flurbereinigungsbehörde - gibt den Flurbereinigungsplan bekannt und lädt zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in Rheinstetten aktuell, Ausgabe 06/2020.


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