Wer mit seinem Hund in der Stadt unterwegs ist, begegnet Situationen, in denen der Vierbeiner plötzlich zur Gefahr wird. Für andere, die die freundliche Begrüßung des Tieres falsch verstehen, für andere Hunde und auch für Verkehrsteilnehmer, die auf unvermutete Bewegungen des Hundes reagieren müssen. Nicht immer muss es der Beißvorfall sein, der dann durch die Presse geht. Auch Schreckmomente bei Halter und Passant, mit unliebsamem Wortgefecht, lassen sich meist verhindern, wenn der Hund beim Spazierengehen in der Stadt und auf öffentlichen Freiflächen innerhalb der Stadt an der Leine geführt wird.
Ohnehin gibt es klare Regelungen in der städtischen Polizeilichen Umweltschutzverordnung. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird, so die "Generalklausel" des § 11 Abs. 1 der Verordnung. Konkreter wird Abs. 3: Im bebauten Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Leinenpflicht besteht auch, wenn man mit dem Hund in Grün- und Erholungsanlagen unterwegs ist (§ 19 Abs. 1 Ziffer 8 der Verordnung). Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde gar nicht mitgenommen werden, ausgenommen Assistenzhunde. Bußgelder sind die Folge, wenn die genannten Regeln nicht beachtet werden.
In Naturschutzgebieten, in bebauten Gebieten und auf öffentlichen Straßen und Gehwegen (§ 11 Abs. 3 Polizeiliche Umweltschutzverordnung) ist es nicht gestattet, Hunde ohne Leine auszuführen. Auch dort, wo Hunde frei laufen dürfen, muss ein Einwirken durch Abrufen jederzeit möglich sein. Verstößt ein Hundehalter gegen diese Pflicht, kann ein Bußgeld fällig werden.
Ganz ohne Begleitung darf der Hund nicht unterwegs sein. Wird er angetroffen, ohne dass jemand ihn durch Zuruf unter Kontrolle hat, wird er als Fundtier behandelt und kostenpflichtig ins Tierheim gebracht. Dort kann er gegen Erstattung von Kost und Logis wieder abgeholt werden. Unter Umständen droht dann auch hier noch ein Bußgeld.
Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht! Auf Passanten, auf Radfahrerinnen und Radfahrer, auf Jogger, aber auch auf die Hundebesitzer/-innen und ihre Hunde.
Alle können so zu einem entspannten Miteinander beitragen. Hundehalter/-innen müssen dafür sorgen, dass ihr Tier ohne deren Zustimmung nicht in die Nähe fremder Personen geht. Umgekehrt ist es natürlich für einen Hundehalter auch wichtig, dass man sich frühzeitig bemerkbar macht, wenn man sich von hinten nähert. Ein nettes „Dankeschön“ erfreut beide Seiten.
Ordnungsamt
Stadt Rheinstetten