| Aus dem Gemeinderat
Das ehemalige Gewerbegelände der Firma Bruker soll zu einem attraktiven Areal zum Wohnen und Arbeiten mit Bezug zum angrenzenden Hardtwald entwickelt werden. Seit Aufgabe des Betriebsstandorts der Firma Bruker-Physik in Forchheim-Silberstreifen sind die Flächen des ehemaligen Betriebsgeländes weitgehend ungenutzt. Die Eigentümerin Familienheim Karlsruhe eG hat in diesem Jahr den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt.
Ziel ist es, eine Industriebrache zu vermeiden und mit der Umgestaltung zum Waldquartier zu beginnen. Auf dem Areal soll ein moderner Ortsteil mit einer Mischnutzung entstehen. Abgestaffelt in Nutzung und Höhe sollen zunächst Gewerbeflächen am Akazienweg sowie im Anschluss Mischflächen, Mehrfamilienhäuser (Mietwohnungen, geförderte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) und hin zum Silberstreifen familienfreundliche Reihen-, Doppel- und Kettenhäuser entstehen. Diese diversifizierte Quartiersstruktur soll durch gastronomische Angebote und einen neuen Ortsmittelpunkt mit Nahversorger ergänzt werden.
Zur Schaffung des Bauplanungsrechtes für dieses Vorhaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Akazienweg“ durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waldquartier“ erforderlich. In der Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober ging es nun konkret darum, den Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Übernahme der Planungskosten zu genehmigen sowie den Oberbürgermeister zum Abschluss des vorliegenden Vertrags zu ermächtigen. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.
Vertragspartnerin ist die Familienheim Karlsruhe eG bzw. die von ihr eingesetzte Projektgesellschaft Silberstreifen GmbH, im Vertrag als Vorhabenträgerin bezeichnet. Sie ist an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans interessiert und bereit, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Der Vertragsentwurf wurde mit ihr abgestimmt.
In Folge der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik am 8. Oktober wurden noch Anregungen eines interfraktionellen Antrags von SPD, Grünen, ULR und BfR im Vertrag ergänzt bzw. modifiziert: Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen innerhalb des Bebauungsplangebietes erbracht werden, die Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Außerdem soll der im Vertrag vorgesehene soziale Wohnungsbau – in einer Größenordnung von 20 % der Bruttowohnfläche des Geschosswohnungsbaus – eine Mietpreisgarantie von 33 % unter dem Mietspiegel Rheinstettens erhalten und mindestens 30 Jahre festgeschrieben sein. Und der Vorhabenträger soll frühzeitig ein Quartierskonzept entwickeln, das insbesondere Aspekte des sozialen Miteinanders berücksichtigt und infrastrukturelle Fragen rund um Mobilität, Sicherheit, Bildung und Betreuung aufnimmt.
Nach Unterzeichnung des Vertrags wird der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans durch ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro erarbeitet und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt.