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Auswertung der Kaufpreissammlung zur Ermittlung der Bodenrichtwerte

| Baurecht aktuell


In Baden-Württemberg ist jede Gemeinde verpflichtet, auf der Basis von Grundstückskaufverträgen eine Kaufpreissammlung zu führen und Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten, zu ermitteln.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhält deshalb bei jedem Grundstücksverkauf von der beurkundenden Stelle (Notar) eine Abschrift des Kaufvertrages. Diese Verträge werden ausgewertet und nach der Auswertung vernichtet. Somit bleibt der Datenschutz gewahrt.

Bei der Auswertung der Grundstückskaufverträge werden vom Gutachterausschuss der Boden- und der Gebäudewertanteil ermittelt. Mit den Ergebnissen dieser Ermittlung werden die Bodenrichtwerte und weitere gesetzlich vorgeschriebene Daten abgeleitet.

Zur Auswertung von Kaufverträgen, insbesondere zur Ermittlung des Gebäudewertes, kann es auch erforderlich werden, dass Mitglieder des Gutachterausschusses Ihr Grundstück betreten oder Ihr Anwesen fotografieren.

Bitte gewähren Sie diesen Personen deshalb den Zutritt.

Ermächtigungsgrundlage zum Betretungs- und Auskunftsrecht des Gutachterausschusses ist §197 des Baugesetzbuches.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!


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