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Aussetzung der Kinderbetreuungsgebühren für den Monat März 2021

| Corona


Gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rheinstetten sind Benutzungsgebühren auch für Zeiten zu entrichten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist.

Seit dem 16.12.2020 sind die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schulen aufgrund der pandemischen Lage geschlossen.

Die Kindergärten sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

Die Grundschulen öffnen ab dem 22. Februar 2021 schrittweise für den Präsenzunterricht. Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben: für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben. Voraussetzung für die Aufnahme in die Notbetreuung ist, dass beide Elternteile in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und dadurch tatsächlich an der Betreuung des Kindes gehindert sind. Ferner ist erforderlich, dass keine anderweitige Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Die Stadt wird die Erhebung der Gebühren für den Monat März aussetzen. Über einen endgültigen Erlass von Gebühren muss der Gemeinderat entscheiden.

Für die während der Zeit der Schließung in Anspruch genommene Notbetreuung fallen Gebühren an. Diese werden nacherhoben.

Bitte beachten Sie:

  • Für den Monat März erfolgt keine Abbuchung der Gebühren.
  • Eltern, die ihre Beiträge monatlich per Dauerauftrag an die Stadt Rheinstetten überweisen, werden gebeten, für den Monat März 2021 keine Überweisung zu veranlassen.

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