Gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rheinstetten sind Benutzungsgebühren auch zu entrichten für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist.
Seit dem 16.12.2020 sind die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schulen aufgrund der pandemischen Lage geschlossen. Wie lange die Schließung noch andauern wird ist nicht absehbar. Die Stadt wird die Erhebung der Gebühren für den Monat Februar vorerst aussetzen. Über einen endgültigen Erlass von Gebühren muss der Gemeinderat entscheiden.
Für die während der Zeit der Schließung in Anspruch genommene Notbetreuung fallen Gebühren an. Diese werden nacherhoben.
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