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Aus für flexible Kita-Gruppen

| Aus dem Gemeinderat


Rheinstetten stoppt das Modell / Übergangsregelung für betroffene Kinder

Lag es an der langen Tagesordnung oder an dem Verhandlungsgeschick der Gemeindeverwaltung Rheinstetten? Nach heftigen Auseinandersetzungen noch vor wenigen Wochen im Ausschuss gingen die Veränderungsempfehlungen der Gemeinde für den Kindergartenbedarfsplan in der jüngsten Gemeinderatssitzung fast geräuschlos über die Bühne. Einstimmig stimmten die Gemeinderäte der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Jahre 2020/21 und 2021/22 zu. Die flexiblen Kita-Gruppen werden eingestellt.

Gleichzeitig beauftragten sie bei der Sitzung in der Ufgauhalle die Verwaltung, neun Maßnahmen umzusetzen, um den veränderten Kinderzahlen Rechnung zu tragen. So wird im Kindergarten Sterntaler die bisherige Krippengruppe in eine Ganztagesgruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintrittsalter umgewandelt. Die Änderung greift mit Beginn des neuen Kindergartenjahres Anfang September. Die nötigen zusätzlichen Kosten für Personal belaufen sich auf rund 20.000 Euro.

Gleichzeitig erhielt die Verwaltung einen Prüfauftrag zur Ganztagsbetreuung in den Kindergärten. Sie soll klären, welche bestehende Gruppe in eine Ganztagsgruppe umgewandelt werden kann, um etwaigen zusätzlichen Bedarf an Ganztagsbetreuung zu decken. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zu prüfen, ob bestehende Krippengruppen in Ü3-Gruppen umgewandelt werden müssen. Hintergrund ist, dass in Rheinstetten im Frühjahr 2020 von 857 Betreuungsplätzen nur 759 belegt waren. Es gab aber ein Missverhältnis zwischen Ü3- und U3-Plätzen. Während es für die 181 Kinder unter drei Jahren ein Überangebot gab, war für die 578 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt die Auslastungsquote deutlich höher. Bei der Sommerferienbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen einigten sich die Gemeinderäte auf folgendes Vorgehen ab 2021: In die Sommerferienbetreuung werden Kinder ab drei Jahren aufgenommen. Sie ist für berufstätige Eltern gedacht. In Härtefällen, da waren sich die Beteiligten einig, gibt es Ausnahmeregelungen.

Geschlossen werden soll eine Schülerhort-Gruppe, da der Bedarf wegen des Ganztagsschulangebots zurückgeht. Die Umsetzung erfolgt zum 1. September 2021. Ein Gemeinderat fragte dazu, was geschehe, wenn die Prognosen dafür nicht einträfen. Von der Verwaltung war zu hören, dass dann flexibel reagiert werden könne. Bei der Regelung zur Aufnahme von auswärtigen Kindern in den Kindergärten hat man sich darauf geeinigt, ortsansässige Kinder vorrangig aufzunehmen. Falls dann noch Plätze frei sein sollten, erhalten diese zuerst Kinder, die nachweislich nach Rheinstetten ziehen werden. Danach kommen in der Reihenfolge Kinder, deren Eltern in Rheinstetten berufstätig sind und schließlich jene, die betreuende Angehörige in Rheinstetten haben. Die flexiblen Gruppen werden nach der Empfehlung der Aufsichtsbehörde (KVJS) zum September 2020 eingestellt. Hintergrund ist, so die Stadtverwaltung, dass es pädagogisch nicht gut für die Gruppenarbeit ist, wenn es durch die flexiblen Öffnungszeiten ein ständiges Kommen und Gehen der Kinder gibt.

Es gibt allerdings eine Übergangsregelung. Bereits bestehende Betreuungsverhältnisse werden bis zum Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung in der bisherigen Form fortgeführt. Alle Eltern werden künftig schriftlich auf die Verbindlichkeit ihrer Anmeldung oder Platzzusage in Rheinstettener Kindertageseinrichtungen hingewiesen.(m.f.G.d.BNN)


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