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Aus dem Gemeinderat

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Integrationsmanagerin gibt Asylbericht

Die Situation bei der Anschlussunterbringung (AUB) von Asylsuchenden in Rheinstetten hat sich, so die städtische Integrationsmanagerin Natalie Ahlers-Gerner bei ihrem Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss vergangene Woche, wesentlich entspannt. Insbesondere weil die Ankündigung des Landratsamtes, Rheinstetten keine neuen Asylsuchenden zuzuweisen, eingehalten werde. Dies habe die Stadt genutzt, den aktuellen Bestand an Wohnraum zusammenzufassen und neu zu ordnen. So sei es möglich geworden, die oft dichte Belegung durch Umverteilung zu entspannen, unter anderem eine Familie mit Familiennachzug mit geeignetem Wohnraum zu versorgen.

Die Zahl der zur AUB zugewiesenen Personen sei konstant geblieben und liege bei 131 Menschen, überwiegend aus Syrien, Irak und Afghanistan. Zwar seien insgesamt acht Personen, darunter eine Familie, weggezogen, dafür sind aber sechs Personen durch Familiennachzug neu hinzugekommen.

Zwei weitere Familiennachzüge mit sieben Personen (fünf Kinder) seien in der Vorbereitung. Zur Verfügung stehen 15 stadteigene Unterkünfte und sechs angemietete. Zwei weitere angemietete wurden an die Vermieter zurückgegeben. Ahlers-Gerner berichtete von erheblichen Problemen unter alleinstehenden Männern, von angerichteten Schäden an Geräten oder Gebäuden durch unsachgemäßen Umgang und oft trotz Ermahnung und Aufklärung geringe Einsicht und überzogene Forderungen, „vor allem wenn keine Perspektive für die betreffenden Personen vorhanden ist“. Andere dagegen hätten sich bestens integriert, gingen arbeiten und brächten sich ein. Eine ganz wichtige Hilfe seien die im Stamm 45 ehrenamtlichen Integrationshelfer, die sich bei Behördengängen, Übersetzungen, Nachhilfen, Jobsuche, Deutschunterricht und der Kinderbetreuung einbringen.
Viele von ihnen seien von Anfang an dabei, „sie sind der Schatz unserer Gesellschaft“, betonte OB Sebastian Schrempp im Lob für die Helfer, dem sich die Ausschussmitglieder unisono anschlossen. Am wichtigsten bei der Integration aber sei, so Ahlers-Gerner: „Die Leute müssen wollen.“ Viele täten das, einige aber auch nicht. Dennoch seien die Ehrenamtlichen auch bei Rückschlägen nicht entmutigt.

Viel Bewegung in Kindergartenszene

In die Kindergarten- und Grundschulszene in Rheinstetten kommt in den Jahren bis 2025 reichlich Bewegung, wenn der nun im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgestellte Ablaufplan zur Sanierung der kommunalen Gebäudestruktur der Stadt im Bildungswesen auch so wie geplant umgesetzt wird. Baubürgermeister Michael Heuser erläuterte das Arbeitspapier.

Die Kindertagesstätte „Glückspilze“ in Mörsch wird zunächst mit drei neuen U3-Gruppen in die Albert-Schweitzer-Schule als Außenstelle ziehen, drei Gruppen verbleiben im Bestand. Ende 2022 soll dann die ganze Einrichtung im Um- und Neubau der Johann-Rupprecht-Schule zusammengeführt werden. Nach dem Auszug der Glückspilze soll Anfang 2023 die Pestalozzischule in die Albert-Schweitzer-Schule ausgelagert werden, bis 2025 die Erweiterung und Sanierung zur Ganztagsschule abgeschlossen ist und der Betrieb rückverlagert werden kann. In Forchheim, so Heuser, wird der Umbau der Schwarzwaldschule inklusive Mensa im Sommer fertig, hierher soll dann auch die bisherige Johann-Rupprecht-Schule verlagert werden, die ab 2020 umgebaut wird und einen Anbau für ein Kinderhaus erhält. Der Kindergarten Kunterbunt (Forchheim) oder der Kindergarten St. Elisabeth könnte Ende 2022 in den Altbau der Johann-Rupprecht-Schule umziehen. Über die Nachnutzung des Elisabeth-Gebäudes wäre in diesem Fall zu entscheiden, wie über die Nachnutzung der Albert-Schweitzer-Schule. Der Kindergarten St. Martin (Mörsch) soll saniert und zu einem viergruppigen Kindergarten ausgebaut werden. Über eine Auslagerung während der Bauzeit wäre noch zu entscheiden. Der Kindergarten Regenbogen (Bach-West) könnte eventuell um zwei U3-Gruppen erweitert werden und eine Mensa erhalten.
„Auf uns kommt eine gewaltige Aufgabe zu und über alles wird im Detail noch der Gemeinderat zu beraten haben“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp. Seit 2010, so informierte Schrempp, habe die Stadt rund 48 Millionen Euro in die Gebäudestruktur im Bildungswesen investiert. Die jetzt geplanten Maßnahmen werden in den kommenden Jahren wohl nochmals mit 20 Millionen Euro zu Buche schlagen. Im Detail werden die Projekte noch vom Gemeinderat beraten.

Rheinstetten auf dem Weg zum Mietspiegel

Rheinstetten wird in Kooperation mit Ettlingen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und dazu bis spätestens 31. Oktober einen Zuschussantrag beim Land stellen. Mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der CDU hat dies der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschlossen. Damit soll eine Mietpreisorientierung für Mieter wie Vermieter „sowie ein Schutz vor beliebigen Mieterhöhungen geschaffen werden“, betonte Bürgermeister Michael Heuser.

Zu den Bedenken von Babette Schulz, dass dies Auswirkungen auf günstige Altverträge haben könne, betonte OB Sebastian Schrempp, der Spiegel bringe Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und „berücksichtigt nicht nur Neubauten, sondern bietet auch eine Ausstattungs- und Zustandstabelle“.

Franz Deck (CDU) dagegen ging von einer weiteren Belastung des Bauamtes aus und befürchtete, dass „viele suchen, was machbar ist“. Er sah keinen Vorteil im Mietspiegel. Eine Fortschreibung des Mietspiegels alle zwei Jahre hielt Otto Deck (BfR) für verzichtbar, was der OB bestätigte.

Der Mietspiegel werde die Stadt Rheinstetten rund 18 000 Euro kosten, wobei entsprechend der Einwohnerzahl rund 10 400 Euro Förderung vom Land kommen werden. Die Verwaltung werde nun Vergleichsangebote einholen, um die genauen Kosten benennen zu können.

Rheinstettener Gemeinderat entscheidet am 21. Mai über interkommunalen Gutachterausschuss

Mehrheitlich hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss Rheinstetten nach intensiver Diskussion die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im südlichen Landkreis Karlsruhe einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden und diesem die Aufgaben des bisherigen örtlichen Ausschusses zu übertragen. Die Verwaltung soll dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung und Erfüllung der Aufgaben des neuen Gutachterausschusses erarbeiten. Hauptamtsleiterin Brigitte Wagner-Melchinger erläuterte die bisher erarbeiteten Eckpunkte einer Kommission. Zentraler Standort des 19-köpfigen Ausschusses soll Ettlingen sein, Rheinstetten soll mit vier Gutachtern vertreten sein. Die CDU um Franz Deck tat sich schwer damit, „ein funktionierendes System aufzugeben, weil wir mit der Arbeit des Ausschusses hier sehr zufrieden sind“ und forderte zudem eine 100-prozentige Abrechnung nach Fallzahlen.

Die ULR um Elisabeth Ganßmann, die letztlich dagegen stimmte, stellte die IKZ an sich in Frage – „das ist ein Kann, kein Muss“. OB Schrempp machte deutlich, dass spätestens mit der geplanten neuen Berechnung der Grundsteuer Rechtsstreitigkeiten anfallen werden, wobei die Kommune Rechtssicherheit für ihre Bewertung erst ab 1000 Verkaufsfällen habe, derzeit aber nur bei etwa 220 liege. Deshalb sei die IKZ wichtig. Zweiter Knackpunkt war, ob bei der personellen Ausstattung und Arbeitsstruktur der Geschäftsstelle eine technisch ausgerichtete Variante oder eine verwalterisch ausgerichtete Variante zum Tragen kommen soll. Vorschlag der Kommission ist ersteres. Letztlich macht Bürgermeister Michael Heuser deutlich, dass die technische Variante mit insgesamt fünf Fachkräften (vier Stellen) eine Entlastung der ehrenamtlichen Gutachter bringe. Er betonte, dass der Rheinstettener Gutachterausschuss sich für die technische Variante ausgesprochen habe, was von Gutachtern im Zuschauerraum bestätigt wurde.

Allerdings, so Heuser, könne es derzeit auf dem Arbeitsmarkt schwierig werden, diese Fachleute zu finden, dann käme zwangsläufig die Verwaltungsvariante zum Tragen. Geplant sei ein Beginn der IKZ ab April 2020, wobei der bisherige örtliche Ausschuss noch bis zum Ende seiner Wahlperiode am 19. Juli 2020 parallel tätig wäre. Eine abschließende Entscheidung soll der Gemeinderat Rheinstetten am 21. Mai treffen. Dazu werden ihm auch noch Kostendarstellungen der beiden Varianten und die Positionierung des Rheinstettener Ausschusses dazu vorgelegt.

Neue Gebührensatzung für Baurechtsbehörde

Mit einer neuen Gebührenkalkulation für Leistungen als untere Baurechtsbehörde will die Stadt Rheinstetten eine Kostendeckung erreichen. Mit der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses an den Gemeinderat, die Verwaltungsvorlage zu beschließen, könnte durch die dann höheren Gebühren der Deckungsgrad von bisher 75,8 Prozent auf 98 Prozent angehoben werden.

Bei der Neuberechnung wurden die Fallzahlen, Zeitanteile und Gebühren/Erträge der Durchschnittswerte der vergangenen viereinhalb Jahre zugrunde gelegt. So soll der durchschnittliche Stundensatz (Personal- und Sachkosten) auf Basis des Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) von bisher 52 Euro auf 66 Euro angehoben werden. Die Fest- und Rahmengebühren sollen um zehn Prozent und die Gebühren für Abnahmen und Bauüberwachung sowie für Ausnahmen und Abweichungen um 20 Prozent erhöht werden. Die Gebühren für Baugenehmigungsverfahren betragen dann acht Promille (Tausendstel) der Bausumme, für vereinfachte Verfahren fünf Promille und für Kenntnisgabeverfahren 1,5 Promille der Bausumme. Ein Beispiel: Eine Erstberatung der Baurechtsbehörde zu Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist gebührenfrei, jede weitere schlägt mit 66 Euro pro Stunde (16,50 Euro je angefangene Viertelstunde) zu Buche. Bei Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von Bauweise, Geschossigkeit oder Geschossfläche geht es nach Größe: zehn bis 39 Quadratmeter etwa kosten 400 Euro, mehr als 120 Quadratmeter 3 600 Euro an Gebühren. Parallel zu den Gebührensätzen soll auch der neu erarbeitete Satzungstext beschlossen werden.

Babette Schulz (Grüne) meinte, „die Gebühr von einem Euro für eine Kopie ist zu hoch“. OB Sebastian Schrempp argumentierte dazu, dass dahinter oft auch ein hoher zeitlich-personeller Aufwand – etwa Akten holen, kopieren und wieder wegräumen – stehe, der den Preis rechtfertige.

Franz Deck von der CDU sagte, „ein Deckungsgrad von fast 100 Prozent ist in Ordnung, weil dahinter eine Dienstleistung steht“. „Gute Arbeit“ bescheinigte Gerhard Bauer (SPD) dem federführenden Duo Telpl vom Bauamt und Knapp aus der Finanzverwaltung. (m.f.G.d.BNN)


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