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Aus dem Gemeinderat

| Aus dem Gemeinderat


Einwände gegen Funkmast

OB Schrempp wartet auf detaillierte Unterlagen

Mit Nachdruck brachten etwa 50 Bürger zum Ausdruck, dass ihnen die Pläne einer Tochtergesellschaft der Telekom für die Errichtung eines Funkmasts auf einem alten Postgebäude in Forchheim nicht passen (wie berichteten). Sie waren letzte Woche in die öffentliche Gemeinderatssitzung in Rheinstetten zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ erschienen, um bei den Gemeinderäten um Unterstützung für ihre Position zu werben. Fritz Bauspieß, Sprecher der Bürger aus der Bienwaldstraße in Forchheim, meinte, es mache keinen Sinn, wie in dem Bauantrag vorgesehen, einen Funkmasten mit über 25 Meter Höhe in 55 Meter Entfernung von einem Kindergarten zu errichten.

Er wünsche sich generell, dass die Gemeinderäte sich des Themas geeigneter Standorte für Funkmasten in Rheinstetten, auch im Hinblick des bevorstehenden 5G-Ausbaus, annähmen. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp versicherte, dass der Rat soweit möglich von seiner Planungshoheit Gebrauch mache. Es gebe aber wegen der Landesbauordnung „große Unsicherheit“, weil der Ausbau des Mobilfunknetzes Staatsziel sei. Ein 25-Meter-Turm passe nicht in eine Wohnbebauung. „Es handelt sich bei dem Mast um keine Nebenanlage.“

Schrempp meinte weiter: „Wenn wir detaillierte Unterlagen für das Vorhaben im Haus haben, werden wir uns mit dem Anbieter aus dem Hause der Deutschen Telekom zusammensetzen.“ Zu dem Wunsch der Bürger, der Gemeinderat solle im Hinblick auf die 5G-Technik mehr gestalten, verwies er anhand eines konkreten, länger zurückliegenden Falls auf Schwierigkeiten. Damals habe die Kirche in Mörsch wegen Bürgerprotesten Abstand von einem Funkmast auf einem Kirchturm genommen. Der sei dann auf ein Privatgrundstück in der Nachbarschaft gekommen. Selbst in reinen Wohngebieten hätten Mobilfunkbetreiber bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen, solange sie die Grenzwerte einhielten, Privilegien.

OB Schrempp stellt Jahresplanung vor

Schon einiges angegangen haben Stadtverwaltung und Gemeinderat Rheinstetten zur Erfüllung der im Jahr 2020 vorgenommenen Aufgaben. So stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den gemeinsamen Holzverkauf waldbesitzender Kommunen im Landkreis Karlsruhe zu, brachte die Neufassung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zum Abschluss, änderte die Geschäftsordnung des Gemeinderats und regelte Erschwerniszuschläge für städtische Bedienstete. OB Sebastian Schrempp stellte in der Sitzung die Jahresplanung der Stadtverwaltung für 2020 vor. So soll trotz der noch schwebenden Standortfrage im ersten Quartal die Konzeption für den Neubau des Stadtbetriebs (Bauhof) vorgestellt werden. Ebenfalls in dem Zeitraum auf den Weg gebracht werden soll das Radwegekonzept. Hier geht es um den Beschluss zur Einrichtung weiterer Fahrradstraßen. Für Parkflächen bei der neuen Messe soll bis zum 29. Februar der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst werden. Für den geplanten Bau des Bürger- und Kulturhauses in der Neuen Stadtmitte steht bis Ende des Monats die Auswahl der Projektsteuerer an. Bis Ende März sollen dann die Planungsleistungen für dieses Vorhaben vergeben werden. Ebenso im ersten Quartal stehen der DSL-Ausbau in den Gewerbegebieten mit der Deutschen Glasfaser, das Thema Bürgerentscheid „Windkraft“, Berichte über die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und die Geschwindigkeitskontrollen, die Änderung der Friedhofssatzung und der Feuerwehrbedarfsplan 2021–2024 auf der Tagesordnung.

Wichtige Punkte im zweiten Quartal sind ein Klimaworkshop, die Steigerung der Attraktivität des Hallenbads Forchheim, die Beauftragung der Planungsleistungen für die Sanierung der Lärmschutzwand Querspange, das Sanierungskonzept für die Ufgauhalle, der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Baumgarten und auch der Vertrag von Rheinstetten mit dem Regierungspräsidium in Sachen Polder. Im Dezernat des OB geht es im zweiten Quartal um die Kindergartenbedarfspläne 2020/21 und 2021/22, die Ganztagesschule Mörsch, die Kriminalitäts- und Unfallstatistik 2019, eventuell den Beschluss für einen Bürgerentscheid in Sachen lokaler Windkraftanlagen, das Hochwasserrisikomanagement und das Notfallhandbuch bei Krisenlagen. Ebenfalls im zweiten Quartal soll sich der Gemeinderat mit der Umsetzung des vom Land vorgegebenen Sirenenkonzepts befassen. Das veranlasste den OB zu der Bemerkung: „Wir haben das Glück, dass wir in Rheinstetten noch Sirenen haben.“ Im dritten Quartal geht es unter anderem um die Gebührenkalkulation städtischer Einrichtungen. Das Stadtbauamt plant, den Vertragsentwurf für den Kiesabbau am Epplesee vorzulegen, ebenso die Gebührenordnung für Hallennutzungen, das Energiekonzept fürs Gebiet Bach-West IV und den Mustervertrag Sportplätze.

Im vierten Quartal sind wichtige Punkte die Verabschiedung des Haushalts und die Baubeschlüsse für die Sanierung der Ufgauhalle und den Neubau des zentralen Bauhofs. (m.f.G.d.BNN)


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