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Aus dem Gemeinderat

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Ufgauhalle: Realisationsstudie soll genaue Zahlen erbringen

Varianten von minimal bis maximal im Gespräch / Klares Bekenntnis zum Nutzungskonzept

Die Forchheimer Ufgauhalle wurde 1972 als Dreifeld-Mehrzweckhalle mit Kegelbahn, Gaststätte und Wohnung gebaut. Fenster, Türen und die gesamte Gebäudetechnik stammen noch aus dem Errichtungsjahr. Jetzt ist sie - wie mehrfach berichtet - sanierungsbedürftig. Die Halle wird für Schul- und Vereinssport und für Veranstaltungen bis 1.800 Personen genutzt. Eine Gesamtsanierung würde, wie Bürgermeister Michael Heuser im Gemeinderat Rheinstetten nun erläuterte, rund 8,5 Millionen Euro kosten. Drei Bauabschnitte (BA) sind geplant: BA 1 Technik, BA 2 Gaststätte, Wohnung und Kegelbahn, BA 3 energetische Sanierung der Gebäudehülle. Eine Minimalvariante mit nur technischer Sanierung würde 4,6 Millionen Euro kosten, eine Variante mit Technik und energetischer Sanierung 7,4 Millionen Euro. Hinzu käme bei der Komplettlösung die Sanierung von Wohnung, Gaststätte und Kegelbahn für 600.000 Euro. Der Sanierung gegenüber könnte auch ein kompletter Neubau stehen, der laut Oberbürgermeister Sebastian Schrempp bei 20 Millionen Euro liegen würde.

Alle diese Zahlen sind derzeit mehr oder weniger Schätzungen. Schon in der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik war den Ratsmitgliedern die Informationslage „zu dünn“. Sie hatten vertiefende Untersuchungen gefordert. Die Beschlussvorlage sah nun eine Beauftragung des Architekturbüros Keller, des Ingenieurbüros SEF und des Ingenieurbüros Jergler mit einer weitergehenden Realisationsstudie mit verschiedenen Umsetzungsvarianten vor. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit gegen die Stimme von Otto Deck (BfR) beschlossen. Dieser hatte beantragt, auch eine Variante zu untersuchen, dass die Ufgauhalle nur noch für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen sollte, Veranstaltungen sollten in der Keltenhalle Mörsch laufen. In ihren Stellungnahmen gaben alle Fraktions- und Gruppensprecher wie auch Bürgermeister Heuser ein klares Bekenntnis zum bisherigen Nutzungskonzept der Ufgauhalle ab. Der Antrag wurde gegen die Stimme von Deck abgelehnt.

Rathauschef Schrempp betonte, es werde auch mit den Nutzern der Halle gesprochen, was notwendig ist und was nicht. Wenn das Ergebnis der Studie mit gesicherten Kostenberechnungen vorliegt, soll der Gemeinderat im Herbst entscheiden, welche Variante umgesetzt wird. Eine Rolle wird auch spielen, ob wegen der Fördergelder eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss.

Gespräche stehen aus

Gemeinsamer Gutachterauschuss nicht vor September

Die Stadt Rheinstetten hat, wie berichtet, gemeinsam mit Marxzell, Waldbronn, Malsch, Karlsbad und Ettlingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Ettlingen getroffen, die vom Regierungspräsidium auch genehmigt wurde. Wegen der Corona-Krise konnten nach der Stellenausschreibung der Stadt Ettlingen zur Besetzung der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses noch keine Gespräche geführt werden. Andererseits endet die Tätigkeit des bisherigen Rheinstettener Gutachterausschusses zum 26. Juli. Wie Bürgermeister Michael Heuser in der jüngsten Gemeinderatssitzung betonte, sei nicht vor September – oder später, je nach Ende der Corona-Regelungen – mit der Arbeitsaufnahme des neuen gemeinsamen Gutachterausschusses zu rechnen. Deshalb hatte der Gemeinderat den örtlichen Ausschuss für nach dem 27. Juli neu zu bestellen, was einstimmig erfolgte. Die Amtszeit geht dann, bis der interkommunale Gutachterausschuss seine Arbeit aufnimmt. Bestellt wurden Roger Burkart, Michael Schilling, Jürgen Trenkle, Ilse Wenz (Vorsitzende) und Wolfgang Weschenfelder (Stellvertreter). Für das Finanzamt Ettlingen sind Leopold Falk und als Stellvertreterin Kerstin Schwab wie bisher im Ausschuss.

Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat Rheinstetten für den interkommunalen Gutachterausschuss ein Vorschlagsrecht für vier Mitglieder auf vier Jahre Amtszeit. Diese sollen, so entschied der Gemeinderat, durch einen öffentlichen Aufruf und unter Benennung fachlicher Kriterien wie Sach-, Markt- sowie Ortskenntnissen erfolgen.

Gehen mehr als vier Bewerbungen ein, muss der Gemeinderat unter Beachtung der genannten Kriterien eine Auswahl treffen. Die Mitglieder aus dem amtierenden Ausschuss, sollen bei abgefragter Bereitschaft als Bewerber gesetzt werden.(m.f.G.d.BNN)


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