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Aufruf zur Mitarbeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss "Südlicher Landkreis Karlsruhe"

| Baurecht aktuell


Mit Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Gutachterausschusswesen ist der Gemeinsame Gutachterausschuss, bestehend aus ehrenamtlichen Vertretern der Städte Rheinstetten und Ettlingen sowie den Gemeinden Karlsbad, Malsch, Marxzell und Waldbronn, bei der Stadt Ettlingen gebildet worden.

Die Stadt Rheinstetten hat ein Vorschlagsrecht zur Nachbestellung einer Gutachterin/eines Gutachters für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss. Die Bestellung endet mit denen der weiteren Mitglieder/-innen im November 2024.

In den Gemeinsamen Gutachterausschuss sind für Rheinstetten die Herren Roger Burkart, Jürgen Trenkle und Wolfgang Weschenfelder bestellt. Vorsitzender des Gutachterausschusses ist Herr Reimund Weiß aus Ettlingen.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses umfassen schwerpunktmäßig die:

  • Ableitung der Bodenrichtwerte und sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z. B. Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze) aus der Kaufpreissammlung
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken

Der Gutachter/die Gutachterin soll in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und über entsprechende Markt- und Ortskenntnisse verfügen.

Hierfür kommen insbesondere Personen in Betracht, die hauptberuflich folgende Tätigkeiten ausüben:

Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure, Sachverständige für Wertermittlungen, Kaufleute der Immobilien-, Bau-, Wohnungs- und Finanzwirtschaft; Fachleute in Haus- und Grundbesitzerverbänden, Mietervereinen, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Der Gutachterausschuss wird voraussichtlich mehrmals im Jahr tagen. Der genaue Ablauf wird durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses und den Vorsitzenden geregelt. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt nach der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO) in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Edel, Telefon-Nr. 07243/101-8931 oder per E-Mail.

Über die Bestellung in das Ehrenamt entscheidet der Gemeinderat der Stadt Ettlingen.

Wenn wir Ihr Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit im gemeinsamen Gutachterausschuss geweckt haben und Sie über die erforderliche Qualifikation verfügen, dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19.11.2021 an die

Stadt Rheinstetten
SG Baurecht und Stadtplanung
Badener Str. 1
76287 Rheinstetten.


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