| Aus dem Gemeinderat
Seit Sommer 2023 ist die Ferienbetreuung des städtischen Schülerhortes mit der Stadtranderholung (SRE) zusammengelegt. Angemeldete Kinder werden durch haupt- und ehrenamtliche Betreuungskräfte in Gruppen zu je 10 -15 Kindern betreut. Die Leitung der SRE liegt in den Händen der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie des Schülerhorts.
Bis 2023 wurden die Kinder in einem Zeitraum von 7.45 Uhr bis 16.45 Uhr betreut, seit der Zusammenlegung konnten Eltern ihre Kinder für sechs Wochen täglich ab 7 Uhr bis 16.45 Uhr anmelden. Daraus ergab sich eine mögliche tägliche Betreuungszeit von 9 ¾ Stunden. Die ehrenamtlichen Betreuungskräfte waren von 7.30 Uhr bis 16.15 Uhr vor Ort, länger als acht Stunden dürfen sie laut Jugendarbeitsschutz nicht arbeiten.
Die Personalressourcen mussten bei diesen Betreuungszeiten sehr großzügig kalkuliert werden, auch wenn an einigen Tagen zu den Randzeiten lediglich ein oder nur sehr wenige Kinder anwesend waren. Darüber hinaus wurde von vielen Eltern der Wunsch geäußert, ihre Kinder schon früher als 16.45 Uhr von der SRE abholen zu können, z.T. bereits ab 15.30 Uhr. Leider waren dadurch Gruppenausflüge nur kürzer möglich bzw. konnten bestimmte Ausflugsziele wegen der weiteren Entfernung nicht mehr anvisiert werden.
Um hier eine sinnvolle Lösung zu finden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Januar einstimmig die vom Bereich Jugend- und Schulsozialarbeit vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.
Die Betreuungszeiten werden moderat gekürzt. Die Kinder werden täglich von 7.45 Uhr bis 16.15 Uhr betreut und können in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8 Uhr gebracht und von 16.00 Uhr bis 16.15 Uhr abgeholt werden.
Hort-Eltern melden wie alle anderen Eltern ihre Kinder über das Nupian-Portal an und bezahlen die Ferienbetreuung nach Erhalt der Rechnung. Dafür wird ihnen im Monat Juli die Betreuungsgebühr (ausgenommen der Beitrag für das Essen) für den Schülerhort erlassen.
Die Teilnahme an der SRE kann bis 14 Tage nach dem Anmeldeschluss kostenfrei storniert werden. Danach erfolgt keine Rückzahlung mehr. Eine tageweise Rückerstattung bei Krankheit gibt es nicht. Dies ist nur möglich, wenn ein Kind eine ganze Betreuungswoche wegen Krankheit (ärztliches Attest erforderlich) nicht besuchen kann. Den Eltern wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
Kranke und verletzte Kinder müssen aus der SRE abgeholt werden. Dies wurde in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt und im Zuge der Überarbeitung formal ergänzt.
Weiterhin wird in die Teilnahmebedingungen aufgenommen, dass folgende Gegenstände nicht mit in die SRE gebracht werden dürfen: Messer, (Spielzeug-)Waffen, Feuerzeuge, Streichhölzer, Elektronikspielzeug, MP3-Player, Ipods, Ipads… Handys und Smartwatches müssen im Rucksack bleiben oder können von der SRE-Leitung im Safe eingeschlossen werden.