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Anpassung der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung beschlossen

| Aus dem Gemeinderat


Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 wichtige Weichen für die zukünftige Finanzierung der städtischen Kinderbetreuung gestellt. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung langfristig zu sichern und gleichzeitig eine transparente und sozial ausgewogene Gebührenstruktur zu schaffen. Anregungen aus der Elternvertretung der Kindergärten wurden in der Kalkulation mit aufgenommen. Die neue Satzung inklusive Gebührenverzeichnis sowie die zusätzliche städtische Förderung für Kinder, die beim Tageselternverein Ettlingen e.V. und den 7 Freunden betreut werden, wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen. Als Grundlage dient die Kalkulation zur Neufassung der Elternbeiträge, die die Basis für die kommenden Anpassungen bildet.

Mit den geplanten stufenweisen Erhöhungen bis 2028 wird eine durchschnittliche Kostendeckung von rund 19 % erreicht. Vom Gemeindetag empfohlen werden sogar 20 %. Im Bereich der Kernzeitbetreuung liegt die Kostendeckung künftig bei 32,3 %, bei der Ferienbetreuung bei 30,5 %. Sollte der Kostendeckungsgrad sinken, wird der Gemeinderat informiert und über eine vorzeitige Anpassung beraten.

Die Änderungen im Überblick

  • Die Elternbeiträge werden stufenweise jährlich zum 1. September, erstmals 2025, letztmalig zum 1.09.2028 jeweils angepasst.
  • Eine geringe Erhöhung der Verpflegungsgebühren tritt zum 1. September 2025 in Kraft.
  • Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist eine Erhöhung von 100 % erforderlich, da sie in altersgemischten Gruppen zwei Plätze beanspruchen.
  • Es gibt eine Ermäßigung für Geschwisterkinder.
    • Bei zwei betreuten Kindern, erhält die Familie 50 % Ermäßigung für den Platz mit der geringeren Gebühr.
    • Bei drei oder mehr betreuten Kindern ist das Kind/sind die Kinder mit der niedrigsten Gebühr darüber hinaus beitragsfrei.
    • Ausgenommen von den Ermäßigungen sind die Verpflegungskosten sowie die Kernzeitbetreuung, da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt.
    • Die Ermäßigungen für Geschwisterkinder gelten trägerübergreifend.

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat jährlich die aktualisierten Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge vor – erstmals für die Erhöhung ab dem 01.09.2029.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Stadt Rheinstetten das Ziel, die Finanzierung der Kinderbetreuung sozial gerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Die Anpassungen erfolgen mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung der Familien.


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