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An die Eltern der Johann-Rupprecht-Grundschule

| Schulentwicklung


Liebe Eltern der Johann-Rupprecht-Grundschule,

Verunsicherung und Unruhe hat die Stellungnahme der Johann-Rupprecht-Schule zur Zusammenführung mit der Schwarzwaldschule verursacht. Das ist sehr bedauerlich, steht die Zusammenführung der beiden Schulen schließlich am Ende eines langen und intensiven Entwicklungsprozesses, an dem Schulen, Eltern, Gemeinderat, Schulbehörde und Verwaltung umfangreich beteiligt waren. Die Schulfusion ist Kernstück des von beiden Schulen erarbeiteten pädagogischen Konzepts für die neue Grundschule.

Dies vorausgeschickt, möchte ich mit diesem Elternbrief auf die in der Stellungnahme zum Ausdruck gebrachten Bedenken eingehen und Aussagen dort richtigstellen, wo dies aus meiner Sicht erforderlich ist. Damit dies gelingt ist es notwendig, einen Blick auf den bereits im Jahr 2013 angestoßenen Entwicklungsprozess zu richten.

Gemeinsam mit Schule, Eltern, Politik, Schulbehörde und Verwaltung hat die Stadt Rheinstetten im Jahr 2013 einen beispielhaften Beteiligungsprozess angestoßen mit dem Ziel, die Situation der Grundschulen zu untersuchen und unsere Schulen an den Entwicklungen im Bildungsbereich und den daraus resultierenden Anforderungen der Zukunft auszurichten. Die demografische Entwicklung als Impuls war lediglich einer von mehreren Gründen für den Grundschulentwicklungsprozess.

Bedeutsamer und somit weit gewichtiger wiegen Qualitätsverbesserungen, die der Bildung in unseren Grundschulen zu Gute kommen. Der Gemeinderat hat zur nachhaltigen Sicherung guter Standards in unseren Grundschulen die von den Prozessbeteiligten erarbeitete Qualitätsmatrix beschlossen.

Ganztagsschule, neue Lernkultur und der Lebensraum Schule werden damit als maßgebliche Qualitätsmerkmale definiert und beschrieben.

Ein wichtiges Ergebnis des Beteiligungsprozesses war die Möglichkeit, fortan auch Ganztagsgrundschulen in Rheinstetten zu ermöglichen. Vereinbarkeit von Beruf und Familie war dabei wesentlicher Aspekt. Deshalb bedarf die Ganztagsschule eines kommunal finanzierten, bedarfsgerechten ergänzenden Betreuungsangebots. Dieses wird auch zukünftig bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden.

Die Umsetzung dieser Qualitätsstandards erfordern geeignete bauliche Voraussetzungen, um beispielsweise großzügige Schulräume, zusätzliche Programmflächen, schulnahe Sporthallen und Sportflächen, weitläufige Außenbereiche und einen Mensabetrieb zu ermöglichen. Alle Grundschulstandorte wurden folglich hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Qualitätskriterien untersucht. Danach entschied der Gemeinderat, die Standorte Schwarzwaldschule, Pestalozzischule und Rheinwaldschule im Sinne der Qualitätsmatrix zu entwickeln, wobei an den beiden erstgenannten Standorten ein Ganztagsbetrieb ermöglicht werden soll.

Es geht also um deutlich mehr als die Kompensation demografischer Entwicklung.

Die Stadt hat sich mit Qualitätsverbesserungen zu den Grundschulen positioniert und wird dafür in den kommenden Jahren hohe Summen investieren. Und das gilt nicht nur für die Grundschulen. Das Schulzentrum wird nach den Sommerferien in neuen modernen Räumlichkeiten den Betrieb aufnehmen. Mit den Umbaukosten von rd. 28 Millionen Euro hat die Stadt bereits umfangreich in gute Bildung investiert. In die Schwarzwaldschule wurden in den letzten drei Jahren bereits rd. 3 Millionen Euro investiert. Weitere 3 Millionen Euro sind vom Gemeinderat beschlossen und befinden sich in der Umsetzung.

Es ist mir wichtig, alle Beweggründe für die Grundschulentwicklung zu verdeutlichen. Eine Reduzierung auf die demografische Entwicklung als Begründung für die Schulzusammenführung ist schlicht zu kurz gegriffen. Es stimmt: die Kinderzahlen, damals auf stetig sinkendem Niveau, steigen aktuell wieder an. Das ist erfreulich, wird aber dauerhaft so nicht bleiben. Das Statistische Landesamt prognostiziert ab dem Jahr 2030 erneut rückläufige Zahlen.

Die Planung für unsere Grundschulen ist nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen hohen Investitionen in bauliche, sächliche und personelle Qualitätsverbesserungen langfristig und auf einen deutlich über 25 Jahre hinaus reichenden Zeitrahmen ausgelegt. Dabei sind auch starke Schwankungen in der Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt.

Das Pädagogische Konzept wurde von den beiden Schulen gemeinsam entwickelt. Inhalt und Ausgestaltung, ebenso wie eine spätere Modifikation, fällt in die Zuständigkeit der Schulen. Ich stehe diesbezüglich jedoch bereits in Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt. Von der dortigen Behördenleitung wurde mir zugesichert, dass die offenen Fragen im Rahmen eines Runden Tisches erörtert und geklärt werden. Leider war es dem Staatlichen Schulamt trotz mehrfacher Nachfrage bisher nicht möglich, diesen Termin abzustimmen. Ich werde weiter auf die Einhaltung dieser Zusage drängen.

Die Möglichkeit, Ganztagsbetrieb in Misch- und alternativ in reinen Ganztagsklassen zu ermöglichen, ist übrigens im pädagogischen Konzept ausdrücklich vorgesehen und somit nicht neu. Zweifelsohne muss die Entscheidung der Schule, welche der beiden Formen zum Tragen kommt, von der Anzahl der Anmeldungen abhängen. Erfreulicherweise sind die Anmeldungen so zahlreich, dass sogar zwei reine Ganztagsklassen möglich werden. Somit bleibt allen Familien in Forchheim die von uns gewollte Wahlmöglichkeit zwischen Ganztagsbetrieb und dem bisherigen Halbtagsbetrieb mit ergänzender Randzeitbetreuung erhalten.

Der Zusammenschluss der Schwarzwald- und der Johann-Rupprecht-Grundschule bedingt die Zusammenführung der beiden Schulbezirke. Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler der Johann-Rupprecht-Schule bedeutet das einen längeren Schulweg. Das ist richtig. Demgegenüber stehen die deutlich verbesserten Rahmenbedingungen und die Vorteile einer neuen Schule und einer neuen Schulart. Dies sollte nicht allein an der Länge des Schulwegs gemessen werden. Ist eine Entfernung bis zu 1,7 Kilometern tatsächlich ein „enormer“ Anfahrtsweg? Zum Vergleich: auch der Schulbezirk der Pestalozzischule führt bereits heute zu Schulwegen bis zu 1,3 Kilometern, der der Rheinwaldschule zu Schulwegen bis zu 1,2 Kilometern.

Die Einzelheiten zur Schülerbeförderung regelt nicht die Stadt, sondern fällt in die Zuständigkeit des Landkreises. Die dazu erlassene Satzung erstattet im Übrigen Kosten für die Beförderung von Grundschülern ab einem Schulweg von drei Kilometern.

Nachdem nunmehr alle Schulen ihre Läutezeiten vereinheitlicht haben, ist jetzt auch die Anpassung des Busverkehrs möglich. Dies ist bereits beauftragt und bei den zuständigen Stellen in Arbeit. Sobald der neue Fahrplan steht, erfolgt eine öffentliche Information.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zum zeitlichen Ablauf sagen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 26.09.2016 beauftragt, einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule bei der Schulbehörde zu stellen. Dies ist fristgerecht zum 01.10.2016 erfolgt. Die Schulbehörde stellte eine Entscheidung über den Antrag bis Dezember 2016 in Aussicht.

Die Beratungen über den Haushalt des Landes sahen im Januar 2017 plötzlich eine Mittelstreichung für den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen vor. Das hätte für Rheinstetten konkret bedeutet, dass der Antrag auf eine Ganztagsschule abgelehnt und das pädagogische Konzept so nicht hätte umgesetzt werden können.

Die erfolgreiche Intervention der Kultusministerin verhinderte den geplanten Ausbaustopp. Die politische Diskussion auf Landesebene kostete allerdings Zeit und führte zu einer Verzögerung der Antragsgenehmigung von rd. zwei Monaten. Die Genehmigung für die Ganztagsschule ging letztlich am 28.02.2017 bei der Stadtverwaltung ein. Unverzüglich wurde dort das erforderliche Verfahren in den Schulen eingeleitet.

Liebe Eltern, ich kann gut verstehen, dass die komplexen Inhalte und teilweise parallel ablaufenden Verfahren dazu geeignet sind, Verunsicherung zu stiften. Es war und ist jedoch zu keinem Zeitpunkt das Ziel und die Absicht, Sie zu verunsichern oder wie in der Stellungnahme vorgeworfen „juristische Schachzüge“ zu bedienen.

Gemeinderat und Verwaltung sind an gesetzliche Vorschriften gebunden und halten diese auch ein. Das gesamte Verfahren war von Anfang an transparent und partizipativ und es bestand auch für nicht aktiv Beteiligte jederzeit die Möglichkeit, sich zusätzlich zu den allgemeinen Informationen, wie z. B. Amtsblatt, Presse, Plakate, Gemeinderatssitzungen, öffentliche Informationsveranstaltungen usw., vertieft über das Verfahren und die nächsten Schritte zu informieren. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit genutzt, sich direkt an mich zu wenden und den Austausch zu suchen.

Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen, um Ihre Unterstützung und um Ihre Mitarbeit beim nun anstehenden aktiven Prozess des Zusammenwachsens der beiden Grundschulen. Im Sinne einer guten Bildung. Im Sinne unserer Grundschülerinnen und Grundschüler.

Freundliche Grüße

Ihr

Sebastian Schrempp


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