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Alkoholverkaufsverbot überwiegend eingehalten


Wie leicht können unter 18-jährige Jugendliche in Lebensmittelgeschäften Alkohol kaufen?

Das testeten in Rheinstetten zwei junge Herren im Alter von 17 Jahren. Die Aktion wurde vom Sozial- und Ordnungsamt der Stadt Rheinstetten initiiert und mit Unterstützung des Landratsamts Karlsruhe und der Polizei in Rheinstettener Lebensmittelgeschäften durchgeführt.

Das Verkaufspersonal im Lebensmitteleinzelhandel und den Tankstellen in Rheinstetten sind alle über das Verbot des Branntwein- und Zigarettenverkaufs an Jugendliche informiert. In den meisten Geschäften erhält das Personal an der Kasse eine elektronische Warnung beim Einscannen der Ware.

Dennoch gab es Geschäfte, in denen die Testkäufer Hochprozentiges erhalten haben. In zwei von acht Fällen konnten die beiden 17-jährigen Jugendlichen Branntwein erwerben.

In der Mehrzahl der Fälle jedoch durften Ordnungsamt und Landratsamt den Verkäufer/-innen anschließend bestätigen, dass sie durch die Ausweiskontrolle des jugendlichen Kunden und anschließender Verweigerung des Verkaufes den Test bestanden haben.

Das Jugendschutzgesetz lässt die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-Jährige sowie die Abgabe von Bier, Wein und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren nicht zu. Ebenso ist die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige verboten.

Für das Sozial- und Ordnungsamt ist das Ergebnis in Rheinstetten Anlass, weitere Testkäufe folgen zu lassen.

Weitere Informationen:
landratsamt-karlsruhe.de und lebenpur.de


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