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Abstand zum Feldgehölz beim Baugebiet Baumgarten Thema im Rat

| Aus dem Gemeinderat


Ein typischer Konflikt zwischen den Belangen des Naturschutzes und den Wünschen nach bezahlbarem Wohnraum bahnt sich bei den Überlegungen für die Größe des geplanten Baugebiets Baumgarten in Neuburgweier an. Während die Grünen in Rheinstetten schon längst mehr oder weniger kategorisch gegen die Ausweisung neuer Baugebiete sind, will die CDU dem Wunsch junger Familien nach einem Eigenheim nachgeben. „Alle Fraktionen haben in ihrem Wahlprogramm stehen, „mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, meinte Andreas Rottner (CDU) in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik. Dem hielt Luca Wernert (Grüne) entgegen, dass der Sicherheitsabstand von 30 Metern zu einem in der Nähe befindlichen, unter Artenschutz stehenden Gehölz eingehalten werden müsse. Es geht um sechs zusätzliche Bauplätze.

Rottner und auch die SPD plädierten dafür, den Sicherheitsabstand auf 15 Meter zu reduzieren, was sechs weitere Grundstücke in dem geplanten Baugebiet ermögliche. Gerhard Bauer, Neuburgweiers Ortsvorsteher (SPD), drängt schon lange darauf, dass die Bebauung dort endlich kommt. Bezüglich des Abstands von 30 Metern nimmt er die gleiche Haltung wie der CDU-Vertreter ein. Die Rheinstettener Bauverwaltung dagegen, vertreten durch Bürgermeister Michael Heuser, verwies unter anderem auf die Vorgaben des Naturschutzes. Außerdem führte Heuser genau wie Oberbürgermeister Schrempp an, dass die Stadt für die Verkehrssicherungspflicht zuständig sei. Im Fall eines Sturmes könne es passieren, dass ein Baum auf eines der zu nahe gebauten Häuser falle und entsprechend die Stadt in der Haftung sei.

In der Zeit vom Juli bis August 2019 wurde, wie Umweltbeauftragter Martin Reuter für die Stadtverwaltung ausführte, der städtebauliche Entwurf für den „Baumgarten“ einer frühzeitigen Behördenbeteiligung zugeführt. Die untere Naturschutzbehörde habe eine arten- und naturschutzrechtliche Untersuchung gefordert. Als Ergebnis musste der städtebauliche Entwurf von der Bauverwaltung dann an die artenschutzrechtlichen Belange angepasst werden. Im Kern geht es um ein in der Nähe des Gebiets stehendes Feldgehölz, ein Biotop und Heimat von schützenswerten Vogelarten. (m.f.G.d.BNN)


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