| Corona
Ab dem 01.01.2022 ist in den Alarmstufen der Zutritt zu den Rathäusern in Rheinstetten nur noch nach der 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gestattet.
Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher benötigen für den Zutritt zu den Gebäuden kommunaler Verwaltungen dann einen Antigen- oder PCR-Testnachweis. Wenn nichtimmunisierte Personen ohne erforderlichen Testnachweis ein kommunales Verwaltungsgebäude betreten oder eine kommunale Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, kann dafür ein Bußgeld erhoben werden.
Möglichkeiten zur Testung finden Sie auf www.rheinstetten.de/coronatest