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3G-Regelung in Rathäusern ab Januar 2022 erforderlich

| Corona


Ab dem 01.01.2022 ist in den Alarmstufen der Zutritt zu den Rathäusern in Rheinstetten nur noch nach der 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) gestattet.

Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher benötigen für den Zutritt zu den Gebäuden kommunaler Verwaltungen dann einen Antigen- oder PCR-Testnachweis. Wenn nichtimmunisierte Personen ohne erforderlichen Testnachweis ein kommunales Verwaltungsgebäude betreten oder eine kommunale Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, kann dafür ein Bußgeld erhoben werden.

Möglichkeiten zur Testung finden Sie auf www.rheinstetten.de/coronatest


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