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2. Allgemeinverfügung der Stadt Rheinstetten über ein Verweilverbot . . .

| Corona


. . . zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Die Stadt Rheinstetten erlässt folgende Allgemeinverfügung:

I. Die Allgemeinverfügung der Stadt Rheinstetten über ein Verweilverbot zur Eindämung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. vom 23. März 2020 wird aufgehoben.

II. Diese 2. Allgemeinverfügung tritt am 15. Mai 2020 in Kraft.

 

Begründung:

Die Stadt Rheinstetten hat am 23. März 2020 durch Allgemeinverfügung auf der Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Wasser- und Uferbereich, die angrenzenden Liegeflächen und die Parkplätze am Epplesee und Fermasee und für das Rheinufer im Bereich des Rheinkiosks ein Verweilverbot erlassen.

Dieses Verbot war angesichts der stark ansteigenden Zahl von Covid-19-Erkrankungsfällen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um die Gefahr einer Ansteckung durch engen Kontakt von Badegästen und Erholungssuchenden an den beliebten Ausflugszielen zu minimieren. Eine Vielzahl von Erkrankungsfällen hätte zu schwerwiegenden Problemen für das Gesundheitssystem geführt. Der Eingriff in die Freiheitsrechte war damit gerechtfertigt.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen nach der Corona-Verordnung, insbesondere die Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften, die nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung für die öffentlichen Bereiche am Epplesee, Fermasee und am Rheinufer weiter gelten, haben für Rheinstetten dazu geführt, dass die Infektionszahlen auf niedrigem Niveau stabil geblieben sind. Damit ist die Voraussetzung gegeben, das Verbot des Verweilens an den Seen und am Rhein aufzuheben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Rheinstetten, Sozial- und Ordnungsamt, Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten, erhoben werden.

 

Hinweis: Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Rheinstetten, Sozial- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten, eingesehen werden.

 

Rheinstetten, 11. Mai 2020

 

gez. Sebastian Schrempp

Oberbürgermeister


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