| Aus dem Gemeinderat
Im Jahr 2007 wurde der Bebauungsplan „Golf-T-Ball-Anlage“ als Satzung beschlossen. Das ursprüngliche Konzept basiert darauf, dass die Golfanlage für eine breite Öffentlichkeit zugängig sein soll. Um die Golfanlage auch weiterhin unter diesem Gesichtspuntkt fortführen zu können, ist eine zeitgemäße Anpassung der baulichen Anlagen erforderlich.
Die Verwaltungs- und Sanitärräume entsprechen nicht den Standards, ein Cafe mit Terrasse soll den Gästen die Möglichkeit zum längeren Aufenthalt bieten. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportflächen werden Maschinen benötigt, die wettergeschützt abgestellt und gewartet werden müssen. Auch kleine Lagerflächen, beispielsweise für Sand, sind notwendig. Für diese geänderten Anforderungen soll die Festsetzung über das Baufenster sowie die Anzahl der Geschosse angepasst werden.
Aufgrund von überwiegend öffentlichen Interessen an das Erholungs- und Freizeitangebot befürwortet die Stadtverwaltung die Planung. Mit 17 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bewilligte der Gemeinderat mehrheitlich die Satzungsänderung.