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Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine

| Bekanntgaben


Nach der geltenden Friedhofsatzung gehört es zu den Pflichten des Grabnutzungsberechtigten Grabsteine und sonstige Grabausstattungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt als Friedhofsträger verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabsteine zu überprüfen.

Diese Überprüfung wird von einer Fachfirma durchgeführt.

Friedhof Forchheim - Freitag, 29.06.2018, ab 9:30 Uhr
Friedhof Mörsch - Samstag, 30.06.2018, ab 9:30 Uhr
Friedhof Neuburgweier - Samstag, 30.06.2018, ab 11:00 Uhr  

Den Verfügungsberechtigten und Steinmetzen wird Gelegenheit gegeben die Überprüfung mit zu verfolgen.

Treffpunkt ist an der Einsegnungshalle des betreffenden Friedhofs.

Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird dies in einer Liste aufgenommen. Im Anschluss erhalten die Nutzungsberechtigten eine Aufforderung vom Friedhofsamt, die erforderlichen Sicherungsarbeiten umgehend fachgerecht durch einen Steinmetz ausführen zu lassen.

Wird bei der Prüfung festgestellt, dass von einem Grabstein eine unmittelbare Gefahr ausgeht, so muss er auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten unverzüglich gesichert und eventuell sogar umgelegt werden.

 

Stadtverwaltung
Friedhofsamt


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