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Info Geothermie

Erneuerbare Energien Geothermie

Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Geothermie in Rheinstetten" hat die Stadt Rheinstetten beim Landratsamt Karlsruhe beantragt, die Einschränkungen für die Geothermienutzung in der Wasserschutzzone III A, in der ganz Forchheim und der Norden von Mörsch liegt, zu überprüfen.

Das Landratsamt hat nach Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe mitgeteilt, dass nun die Nutzung von Grundwasserbrunnen mit Wiederversickerung zur Wärmegewinnung (Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage) unter erhöhten Auflagen in Teilbereichen des WSG "Kastenwört", Zone III A grundsätzlich möglich ist. Dies betrifft den Norden von Mörsch sowie in Forchheim die Flächen östlich der Karlsruher / Mörscher Straße nördlich der Karl-Schlageter/Sofienstraße. Der Bereich ist in der beiliegenden Karte der Stadtwerke Karlsruhe rosa gekennzeichnet.

Folgende Auflagen sind bei der Planung von Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen in diesen Bereichen zu beachten:

  1. Die eingesetzte Anlage zur Grundwasserwärmenutzung muss einen zusätzlichen Wärmetauscher bzw. einen zusätzlichen Wasserkreislauf besitzen.
  2. Die Erlaubnis zum Betrieb der Anlage darf auf maximal 10 Jahre befristet sein.
  3. Die Tiefe der Brunnen darf die Tiefe üblicher Gartenbrunnen nicht wesentlich überschreiten und maximal 20 m betragen.
  4. Das Bohren der Brunnen muss durch ein nach DVGW W 120 zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Ist das Unternehmen dem Landkreis Karlsruhe nicht bekannt, muss eine Abnahme der Brunnenbauwerke durch Mitarbeiter des Landratsamtes Karlsruhe stattfinden.
  5. Die notwendige Ausnahme von den Festsetzungen des Wasserschutzgebietes kann jederzeit zurückgenommenen werden oder weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das Grundwasser vor nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu schätzen, die bei der Erteilung der Ausnahme nicht voraussehbar waren.

Für die Nutzung des Grundwassers zur Wärmegewinnung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine Ausnahme nach § 110 Wassergesetz von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung Kastenwört erforderlich. Zur Antragstellung sind Unterlagen nach dem beigefügten Merkblatt beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Umwelt und Arbeitsschutz vorzulegen.

Ansprechpartnerin beim Landratsamt Karlsruhe:

Frau Marion Vöröshazi

Tel.: 0721 9 36-87380

Erneuerbare Energien-Gesetz: www.eeg-aktuell.de