Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Geothermie in Rheinstetten" hat die Stadt Rheinstetten beim Landratsamt Karlsruhe beantragt, die Einschränkungen für die Geothermienutzung in der Wasserschutzzone III A, in der ganz Forchheim und der Norden von Mörsch liegt, zu überprüfen.
Das Landratsamt hat nach Abstimmung mit den Stadtwerken Karlsruhe mitgeteilt, dass nun die Nutzung von Grundwasserbrunnen mit Wiederversickerung zur Wärmegewinnung (Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage) unter erhöhten Auflagen in Teilbereichen des WSG "Kastenwört", Zone III A grundsätzlich möglich ist. Dies betrifft den Norden von Mörsch sowie in Forchheim die Flächen östlich der Karlsruher / Mörscher Straße nördlich der Karl-Schlageter/Sofienstraße. Der Bereich ist in der beiliegenden Karte der Stadtwerke Karlsruhe rosa gekennzeichnet.
Folgende Auflagen sind bei der Planung von Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen in diesen Bereichen zu beachten:
Für die Nutzung des Grundwassers zur Wärmegewinnung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine Ausnahme nach § 110 Wassergesetz von den Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung Kastenwört erforderlich. Zur Antragstellung sind Unterlagen nach dem beigefügten Merkblatt beim Landratsamt Karlsruhe - Amt für Umwelt und Arbeitsschutz vorzulegen.
Ansprechpartnerin beim Landratsamt Karlsruhe:
Frau Marion Vöröshazi
Tel.: 0721 9 36-87380
Erneuerbare Energien-Gesetz: www.eeg-aktuell.de