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Lärmaktionsplanung (LAP)

Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan-Fortschreibung 2022

Lärmaktionsplan 2023

Mit Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Damit wurde europaweit ein einheitliches Konzept festgelegt, um Belastungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt.

Der hier vorgelegte Bericht zur Lärmaktionsplanung von Rheinstetten ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Gemeinde zu erhöhen.

Der Prozess der Lärmaktionsplanung besteht aus zwei Stufen: Zunächst wird eine Kartierung des Straßenverkehrslärms vorgenommen und auf Basis der dort gewonnenen Erkenntnisse lärmmindernde Maßnahmen entwickelt. Hierbei sind Überschreitungen der Immissionswerte, die in Lärmschutzrichtlinien festgelegt sind, relevant.

Im Jahr 2016 wurde der erste Lärmaktionsplan Rheinstetten beschlossen. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten und fortzuschreiben. Hierzu wurde auf Basis aktualisierter Verkehrszahlen wieder eine Kartierung des Straßenverkehrslärms angefertigt und eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt.

Der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (Behörden und solche Institutionen, denen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben zugewiesen sind) sowie den politischen Gremien wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung ein großes Gewicht beigemessen.

Diese fand in der Zeit vom 25.03. bis 25.04.2022 statt. Zusätzlich wurde am 17.03.2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind neue lärmmindernde Maßnahmen enthalten:

  1. Rheinaustraße (L 566) in Mörsch - von der Einmündung B 36 bis zur Jakobstraße
  2. Haupstraße in Forchheim - von der Einmündung B 36 bis zur Friedrich-Ebert-Straße
  3. Auer Straße (L 78a) in Neuburgweier

Hier soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h ganztags abgesenkt werden.

Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Rheinstetten erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023.

Er ist damit in Kraft getreten.

Der Lärmaktionsplan-Fortschreibung 2022 kann hier als PDF-Dokument (67 MB) oder während der Sprechzeiten im Technischen Rathaus, EG rechts, Sachgebiet Baurecht und Stadtplanung, eingesehen werden.


Pressemeldungen zur Lärmaktionsplanung Rheinstetten

30er-Schild in der Auer Straße in Neuburgweier

Verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung abgeschlossen

Karte zur Lärmaktionsplanung 2022

Stadt Rheinstetten stellt Entwurf des Lärmaktionsplans vor

Drei Kästchen blau, grün und gelb und Schriftzug Stadt Rheinstetten

Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung der Stadt Rheinstetten

Karte zur Lärmaktionsplanung 2022

Informations-Veranstaltung zur Lärmaktionsplanung am 17.03.2022

Drei Kästchen blau, grün und gelb und Schriftzug Stadt Rheinstetten

Aufruf zur Teilnahme an der Lärmkartierung entlang der Bahnstrecke

Drei Kästchen blau, grün und gelb und Schriftzug Stadt Rheinstetten

Gemeinderäte in Rheinstetten diskutierten über Lärmaktionsplanung

Befahrene Straße B36

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in Rheinstetten