Lärm kann die Lebensqualität mindern und gesundheitliche Risiken zur Folge haben. Deshalb hat die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um Belastungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.
Gemeinderat und Stadtverwaltung haben hierzu eine Lärmschutzaktionsplanung beschlossen, in der mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt sind. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet und fortgeschrieben. Er ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Gemeinde zu erhöhen. Hierbei werden die Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt.
Der Lärmaktionsplan - Fortschreibung 2022 - kann hier als PDF-Dokument (67 MB) oder während der Sprechzeiten im Technischen Rathaus, EG rechts, Sachgebiet Baurecht und Stadtplanung, eingesehen werden.