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Bürgerbüro

Sie benötigen einen Termin für das Bürgerbüro?

Telefonische Terminvereinbarung durch die Behördennummer 115 oder über unseren Online-Terminkalender

Herzlich willkommen beim Bürgerbüro der Stadt Rheinstetten - wir sind für Sie da!

Gerne bieten wir Ihnen unseren Service zu den nebenstehenden bzw. unten aufgeführten terminfreien und termingebundenen Öffnungszeiten an.

FAQ - häufige Fragen im Bürgerbüro

Umzug

Ich ziehe um. Was muss ich beachten? Woran sollte ich denken?

Plakat Ein Anruf alle Antworten

Ob erster Umzug, Umzug in die Zweitwohnung: Schauen Sie mal hier rein:

Und was ist beim Umzug generell noch zu beachten? Steht in dieser Checkliste.

Als Mieter/-in benötigen Sie zur Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier zum dazugehörigen Formular.

Ausweise und Pässe

Was kostet mein Pass? Wie weit ist mein beantragter Ausweis schon bearbeitet? Welchen Ausweis brauche ich für mein Kind?

Über folgenden Link können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises oder Reisepasses einsehen:

Einsicht Ausweis/Passbestellung bei der Bundesdruckerei

Hier finden Sie Informationen zur Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises: Ihr neuer online Personalausweis

Hier zur Einverständniserklärung für die Ausstellung, Beantragung, Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses

Anträge und Bescheinigungen

Welche Anträge und Bescheinigungen gibt es im Bürgerbüro?

  Hier: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung (5,00 €)

  Hier: Führungszeugnis online beantragen

  • Haushaltsbescheinigung beantragen: Bescheinigung über die im Haushalt lebenden Personen
  • Lebensbescheinigung beantragen: z.B. für Rentenangelegenheiten
Bitte beachten Sie:

Die Gebühr für die jeweilige Antragstellung ist vorab unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto der Stadt zu überweisen. Die Bankverbindung finden Sie hier.

Der Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen. Der Antrag kann per E-Mail an buergerbuero@rheinstetten.de gesendet werden.

Beglaubigungen

Kann ich mein Zeugnis im Bürgerbüro beglaubigen lassen?

Ja, das ist möglich. Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.


Beglaubigt werden nur Originale, die uns vorgelegt werden. Selbst angefertigte Kopien können von uns nicht beglaubigt werden.


Bitte beachten Sie, dass wir die Beglaubigung ausländischer Urkunden unter Umständen ablehnen müssen.


Die Beglaubigungsgebühr beträgt 3,00 Euro pro beglaubigtes Blatt.


Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links bei Service-BW:

Auskünfte aus dem Melderegister

Bekomme ich Auskünfte aus dem Melderegister?

Ja, in bestimmten Fällen kann die Meldebehörde Auskunft über die Angefragte Person erteilen.

Die Auskunftsarten werden in einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte unterteilt.

 

Eine Melderegisterauskunft können Sie mittlerweile ganz einfach online beantragen.

Die Auskunft bekommen Sie in der Regel sofort mitgeteilt.

 

Die Auskunftsgebühr ist vorab an das Konto der Stadtverwaltung zu überweisen und ein Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizulegen. Die Kontodaten finden Sie hier Bankverbindung

Nähere Infos finden Sie in unserem Serviceportal:

Dazugehörige Antragsformulare finden Sie hier

Meldeauskunft online beantragen (Komm.ONE)

Veröffentlichung von Daten über Bürgerinnen und Bürger

Wie kann ich mich vor Auskünften schützen?

Das Bundesmeldegesetz (BMG) lässt in bestimmten Fällen den Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten über Personen zu. Hier gelangen Sie zur ausführlichen Pressemitteilung

 

Die Übermittlungssperren:

Der Datenübermittlung an Dritte können Sie widersprechen.
Hier gelangen Sie zum Antrag auf Übermittlungssperren - Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Ehe- und Geburtsdaten mindestens einen Monat vor Ereignisdatum abzugeben ist.

 

Die Auskunftssperre:

Zum Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange ist das Eintragen einer Auskunftssperre möglich. Nähere Informationen zum Thema Auskunftssperren finden Sie hier: Auskunftssperre beantragen
Hier gelangen Sie zum Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre gemäß § 51 BMG

 

Fundsachen

Ich habe etwas gefunden. Wo kann ich es abgeben?

Das Bürgerbüro ist auch Fundbüro für den Bereich der Stadt Rheinstetten. Wenn Sie also in Rheinstetten etwas gefunden haben, geben Sie es bitte im Bürgerbüro ab.

Hier kommen Sie zu übersichtlichen Informationen über Finderlohn, Aufbewahrungsfristen, usw. - zusammengestellt im Serviceportal:

Und hier können Sie eine verloren gegangene Sache online melden:

Angeln und fischen

Was brauche ich, wenn ich fischen oder angeln möchte?

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Führerschein

Wo muss ich hin, wenn ich Fragen zum Führerschein habe?

Fragen rund um das Thema Führerschein beantwortet das Landratsamt Karlsruhe:

Aktuelle Nachrichten aus dem Bürgerbüro

Schriftzug Bürgerbüro

Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister

Foto eines Personalausweises

Hinweis zur Einhaltung der Melde- bzw. Beantragungsfristen

Bild der Notfalldose

Die Notfalldose im Kühlschrank gibt wichtige Hinweise zum Patienten