Die Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. Änderung von Bebauungsplänen wird in Rheinstetten aktuell, dem Mitteilungsblatt der Stadt Rheinstetten, öffentlich bekannt gegeben. Die Planunterlagen stehen an dieser Stelle während der Auslegungszeiten als PDF-Dateien zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen zu den üblichen Sprechzeiten im Technischen Rathaus, Erdgeschoss rechts, Badener Straße 1, Rheinstetten-Mörsch eingesehen werden.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leisbuckel“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit Vorprüfung des Einzelfalls - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025 durchgeführt.
In seiner Sitzung am 10.03.2026 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik über die eingegangen Stellungnahmen Beschluss gefasst und gleichzeitig die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf der Grundlage des Entwurfs in der Fassung vom 24.02.2026 beschlossen.
Ziel der Planung ist die Rechtssicherung eines strategischen Gewerbegebiets, das eine günstige und gut ausgebaute Infrastruktur aufweist. Mit der Planung wird der Gewerbestandort „Leibuckel“ bauplanungsrechtlich gesichert und somit kann das Gebiet möglichst zeitgemäß gestaltet werden. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert eine Bebauungsplananpassung, um eine Genehmigungsgrundlage für künftige Bauanträge bzw. Nutzungsänderungen zu schaffen.
Zudem verfolgt die Verwaltung das Ziel, die alten Bebauungspläne, Baulinienpläne sowie weitere ähnliche Pläne zu modernisieren.
Somit lassen sich die Bebauungspläne unkompliziert digitalisieren.
Angestrebt wird eine zeitgemäße Regelung über die Art der baulichen Nutzung, um nach der aktuellen Baunutzungsverordnung die einzelnen Nutzungen im Gebiet zu definieren. Des Weiteren sollen Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sowie die Grünordnung vorgenommen werden.
In der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 sind die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Rheinstetten hat am 17.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „Kutschenweg-Herrenalber Straße“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurde in der Zeit vom 08.07.2024. bis einschließlich 05.08.2024 durchgeführt.
In seiner Sitzung am 21.04.2026 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nutzungsart „Kutschenweg – Herrenalber Straße“, Rheinstetten-Forchheim (Silbstreifen) gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, die bestehende gewerbliche Nutzung durch die Festsetzung eines Gewerbegebiets zu erhalten und langfristig zu sichern.
Es handelt sich um ein gewachsenes Gebiet, das in der Hauptsache Gewerbebetriebe und deren ursprünglich zugehörige Betriebsvillen (Wohngebäude) entlang der Herrenalber Straße beherbergt.
Entlang der Herrenalber Straße findet seit geraumer Zeit ein Umwandlungsprozess statt. Der Zusammenhang zwischen Gewerbebetrieben und dem Betriebswohnen ist nicht mehr gegeben. Im Bereich des Kutschenwegs festigt sich weiterhin die gewerbliche Nutzung. Im Bereich entlang der Herrenalber Straße hat sich zwischenzeitlich zu den bestehenden ehemaligen Betriebsvillen Wohnnutzung neu entwickelt. Eine unkontrollierte Entwicklung von allgemeinem Wohnen neben Gewerbe würde zu städtebaulichen Spannungen führen.
In der Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 sind die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.