Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren setzt die Baurechtsbehörde der Stadt Rheinstetten seit April 2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Bauanträge werden nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Bauherren können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen, beispielsweise die Beantragung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids.
Damit steht allen Bürger/-innen und Unternehmen ein nutzerfreundlicher Online‐Prozess zur Verfügung.
Über diesen Link finden sie die Anleitungen zur Erstellung eines Nutzer- bzw. Unternehmenskontos als Zugang zum Virtuellen Bauamt. Die Erstellung eines entsprechenden Kontos ist Voraussetzung, um den Antrag bei der Baurechtsbehörde einreichen zu können.
Nach der Eröffnung des Nutzer- bzw. Unternehmenskontos können Sie Ihren Bauantrag über diesen Link bei der Baurechtsbehörde einreichen.
Bauvorlagen und Bauantrag sind nach den Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) elektronisch in Textform einzureichen. Die Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in Papierform ist unzulässig.
Nicht zulässig ist insbesondere eine Übermittlung von Anträgen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Baurechtsbehörde unter
Tel.: 07242 9514-620 oder per