Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können die Bodenrichtwerte der Stadt Rheinstetten und anderer Gemeinden, ermittelt zum Stichtag 01.01.2022, im Internet abgerufen werden. (Hinweis: Zur Öffnung des Links den Browser: Google-Chrome oder Microsoft-Edge verwenden)
Hier haben Sie die Möglichkeit alle bereitgestellten Informationen für die Grundsteuererklärung (Grundvermögen) zu verwenden, die Bodenrichtwerte abzufragen oder sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingungen von BORIS-BW.
Wenn Sie eine förmliche Bodenrichtwertbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe, Kirchenplatz 1 – 3, 76275 Ettlingen
Tel.: 07243 101-8380 oder 8381 oder E-Mail
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für das Stadtgebiet Rheinstetten die Bodenrichtwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte ab 2022 erfolgte im Amtsblatt Rheinstetten aktuell - Ausgabe 26/2022.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses im Südlichen Landkreis Karlsruhe informiert über die Bereitstellung der Bodenrichtwerte auf der zentralen Auskunftsplattform im Internet.
Ab sofort können über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) die Bodenrichtwerte der Stadt Rheinstetten und anderer Gemeinden, ermittelt zum Stichtag 31.12.2020, im Internet abgerufen werden.
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit, sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingungen von BORIS-BW.
Wenn Sie eine förmliche Bodenrichtwertbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe, Kirchenplatz 1 – 3, 76275 Ettlingen
Tel.: 07243 101-8380 oder 8381 oder E-Mail
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für das Stadtgebiet Rheinstetten in seiner Sitzung am 26.08.2021 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu geben und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte ab 2021 erfolgte im Amtsblatt Rheinstetten aktuell - Ausgabe 36/2021.
Hier zu den Bodenrichtwerten 2019 als PDF-Dokument.
Es enthält eine übersichtliche Darstellung von
Zur Bodenrichtwertkarte Forchheim als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Mörsch als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Neuburgweier als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Silberstreifen als pdf-Dokument
In diesen Bodenrichtwertkarten kann die entsprechende Zone für das gesuchte Grundstück festgestellt werden. Anhand der Zone kann in der Tabelle Bodenrichtwerte der Preis abgelesen werden.
Hier zu den Bodenrichtwerten 2017 als PDF-Dokument. Es enthält eine übersichtliche Darstellung von
Zur Bodenrichtwertkarte Forchheim als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Mörsch als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Neuburgweier als pdf-Dokument
Zur Bodenrichtwertkarte Silberstreifen als pdf-Dokument
In diesen Bodenrichtwertkarten kann die entsprechende Zone für das gesuchte Grundstück festgestellt werden. Anhand der Zone kann in der Tabelle Bodenrichtwerte der Preis abgelesen werden.
Bei Fragen zu den Themen
wenden Sie sich bitte an die:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis Karlsruhe
Hausanschrift: Kirchenplatz 1 - 3, 76275 Ettlingen
Postanschrift: Marktplatz 2, 76275 Ettlingen
Telefon: (07243) 101 - 8380 bzw. - 8381
E-Mail
Über diesen Link https://www.ettlingen.de/-/Behoerdenwegweiser/oe6013596 gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ettlingen.
Die Kolleginnen helfen Ihnen gerne weiter.
Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Waldbronn und Rheinstetten haben sich entschlossen, auf Basis einer interkommunalen Zusammenarbeit einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Kooperation, vor allem die Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Ettlingen.
Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen.
Die Vereinbarung ist zum 01.10.2020 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt sind die bisherigen fünf ehrenamtlich tätigen Gutachter der Stadt Rheinstetten abberufen worden. Der Gutachterausschuss der Stadt Rheinstetten wurde damit aufgelöst. Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt als PDF-Dokument ab Seite 6.
Die Mitglieder für den gemeinsamen Gutachterausschuss sind durch den Gemeinderat der Stadt Ettlingen am 18.11.2020 auf vier Jahre bestellt worden. Der neue gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus 21 Mitgliedern.
Die Stadt Rheinstetten ist mit vier Mitgliedern im gemeinsamen Gutachterausschuss vertreten, die Stadt Ettlingen mit sechs, die Gemeinde Karlsbad mit drei, die Gemeinden Malsch und Marxzell sowie Waldbronn mit jeweils zwei. Hinzu kommen zwei Vertreter der örtlichen Finanzbehörde, die vor allem bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte hinzuzuziehen sind.
Für Rheinstetten wurden als Gutachter in den gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt:
Roger Burkart, Jochen Latki, Jürgen Trenkle und Wolfgang Weschenfelder.
Als Vorsitzender wurde Reimund Weiß und als Stellvertreter Franz Gradinger (Ettlingen) bestellt. Frau Edel ist die Leiterin der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses und gleichzeitig weitere Stellvertreterin.