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Hinweis zur Einhaltung der Melde- bzw. Beantragungsfristen

| Bürgerbüro


Foto eines Personalausweises

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Wohnsitz bei einer Änderung rechtzeitig ummelden und kontrollieren Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere.

Durch die komfortable Lösung der Online-Terminvergabe für einen Besuch im Bürgerbüro über https://www.rheinstetten.de/de/termin können Sie Ihre behördlichen Angelegenheiten ohne lange Wartezeiten erledigen.

Was muss nun in welcher Frist beantragt bzw. gemeldet werden?

  • Wohnsitz An-, Um- oder Abmeldung: innerhalb von 2 Wochen, danach werden Verwarnungsgelder erhoben.
  • Beantragung von Ausweisdokumenten: innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des letzten Ausweisdokuments. Danach werden Verwarnungsgelder gestaffelt erhoben. Als Ausweisdokument gilt entweder ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass.

Handeln Sie doch ganz einfach nach dem Motto: Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf Morgen!

Ihr Team des Bürgerbüros


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