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Fundbüro

Wissenswertes zu Fundsachen

Wer in Rheinstetten etwas verloren hat, ist im Bürgerbüro an der richtigen Stelle. Fundanzeigen können persönlich, telefonisch oder online - siehe unten unter "Meldung einer verloren gegangenen Sache" erfolgen. Bei Fahrrädern ist es wichtig, Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer des Fahrrads zu kennen.

Wer etwas gefunden hat, kann dies im Bürgerbüro abgeben. Ist ersichtlich, wer Eigentümer des gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von der Stadt Rheinstetten benachrichtigt.

 

Aufbewahrungsfristen und Fundverkauf

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Finder/die Finderin das Recht, die Fundsache zu erwerben. Fundsachen, die nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt werden, können vom Fundbüro Rheinstetten frei verkauft oder z. B. für wohltätige Zwecke gespendet werden. Die zum Verkauf angebotenen Fundsachen werden ausschließlich auf der Homepage veröffentlicht. Der Verkauf selbst findet dann zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros vor Ort statt. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht, auch ein Umtausch ist nicht möglich.

Hier kommen Sie zur Verkaufsseite

 

Finderlohn

Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr bei Sachen bis zu 500 Euro Wert beträgt 2 % des Wertes, mindestens jedoch 5 Euro.

 

Rechtliche Grundlagen

Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Hier kommen Sie zu übersichtlichen Informationen über Finderlohn, Aufbewahrungsfristen, usw. - zusammengestellt im Serviceportal: Fundsache abgeben oder nachfragen

 

Fund- und Verlustmeldungen

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