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Bauvorhaben

Baustelle neue Stadtmitte

Informationen zur Planung und Vorbereitung eines Bauvorhabens

Digitale Bauanträge ab 01.04.2024

Die Stadt Rheinstetten führt den digitalen Bauantrag ein und digitalisiert die baurechtlichen Verfahren.

Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren setzt die Baurechtsbehörde der Stadt Rheinstetten ab dem 1. April 2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge dann nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Bauherren können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen, beispielsweise die Beantragung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids.

Damit steht allen Bürger/-innen und Unternehmen ein nutzerfreundlicher Online‐Prozess zur Verfügung.  Hinsichtlich der Übermittlungswege und Dateistrukturen sind bestimmte Vorgaben zu beachten.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle nötigen Informationen zur Verfügung, die Sie dafür benötigen.

So wird gewährleistet, dass das Baurechtsamt Ihren Antrag elektronisch bearbeiten und zeitnah entscheiden kann.

 

Informationen zur Annahme der digitalen Bauvorlagen

Zugelassene Dateiformate

Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Hier finden Sie als Planvorlagenberechtigter (z.B. Architekt) die Informationen zu den erforderlichen Standards der digitalen Bauunterlagen.

Anleitung zur Erstellung eines Nutzer- bzw. Unternehmenskonto

Über diesen Link finden sie die Anleitungen zur Erstellung eines Nutzer- bzw. Unternehmenskontos als Zugang zum Virtuellen Bauamt. Die Erstellung eines entsprechenden Kontos ist Voraussetzung, um den Antrag bei der Baurechtsbehörde einreichen zu können.

Unser Online-Service - Zugang zum virtuellen Bauamt

Nach der Eröffnung des Nutzer- bzw. Unternehmenskontos können Sie Ihren Bauantrag über diesen Link bei der Baurechtsbehörde einreichen.

Hinweis zum digitalen Verfahren

Bauvorlagen und Bauantrag sind nach den Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) elektronisch in Textform einzureichen. Die Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in Papierform ist unzulässig, die Stadt Rheinstetten wendet die Übergangsvorschrift gem. § 77 Abs. 5 LBO nicht an.

Nicht zulässig ist insbesondere eine Übermittlung von Anträgen

  • per E-Mail an ein Postfach der Stadt
  • über andere Datenaustauschplattformen
  • auf einem Datenträger (zum Beispiel USB‐Stick oder CD).       

Diese Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht oder vernichtet.

Kontakt

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Baurechtsbehörde unter

Tel.: 07242 9514-620 oder per

E-Mail

 

Für ein Bauvorhaben in Rheinstetten benötigte Formulare

 

Wichtige Hinweise für Bauherren

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise und Kontakte