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Haushalts-ABC
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens soll der Haushaltsplanentwurf
so aufbereitet werden, dass er eine verständliche Grundlage für die
Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern
bildet. Im Bürgerhaushalt soll, soweit möglich, auf Fachbegriffe
des kommunalen Haushaltsrechts verzichtet werden. Leider lässt sich dies
nicht immer vermeiden – wir versuchen, Ihnen diese Begriffe in dem Haushalts-ABC
zu erläutern. Des weiteren werden im Haushalts-ABC haushaltsrechtliche
Vorschriften näher beschrieben.
In den Bürgerhaushalten der letzten Jahre haben wir verschiedene Begriffe
und Regelungen aufgegriffen. Diese sind für Sie im Folgenden nochmals
aufgelistet.
- Gesamtdeckungsprinzip
- Haushaltsausgleich
- kommunaler Finanzausgleich
- kostenrechnende Einrichtung
- Netto-Einnahmen und Netto-Ausgaben
- Übertragbarkeit - „Dezemberfieber“
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