Der Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt Rheinstetten kraft Gesetzes.
Ständiger allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete. Er wird vom Gemeinderat gewählt und führt bei der Stadt Rheinstetten als Große Kreisstadt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.
Die Stadtverwaltung ist in zwei Dezernate mit insgesamt vier Ämtern unterschiedlichster Zuständigkeitsbereiche gegliedert. Innerhalb dieser Ämter erfolgt eine Unterteilung in Sachgebiete.
Das nachstehend abgebildete Organigramm beschreibt den genauen Aufbau der Verwaltungsstruktur der Stadt Rheinstetten. Das Organigramm kann auch hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.