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Ortschaftsrat der Stadt Rheinstetten

Rheinstetten hat im Stadtteil Neuburgweier einen Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat ist kein Ausschuss des Gemeinderats, sondern das Organ einer besonderen Verwaltungsform in der Gemeinde, der Ortschaftsverfassung. Diese kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eingeführt werden. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung der Gemeinde. Die Mitglieder des Ortschaftsrates (Ortschaftsräte) werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Bestimmungen gewählt.

 

Der Ortschaftsrat ist zunächst ein beratendes Gremium, dem aber durch Hauptsatzung vom Gemeinderat beschließende Zuständigkeiten übertragen werden können, sofern sie die Ortschaft betreffen.

 

Ortschaftsräte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Bei allen Entscheidungen muss sich der Ortschaftsrat vom Gesamtwohl der Gemeinde leiten lassen.

 

Vorsitzender des Ortschaftsrates:

 

Mitglied Gemeinderat und Ortschaftsrat - Porträtfoto von Gerhard Bauer

Gerhard Bauer

Telefon: 07242/9514-400

E-Mail

 

Kontakt Geschäftsstelle Ortschaftsrat:

Telefon: 07242/9514-401

 

 
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

Mo, Di, Do     08.00-18.00 Uhr

Mi, Fr            07.00-12.00 Uhr

 

 

Verwaltung:

Mo, Di, Fr      08.00-12.00 Uhr

Do                 14.00-18.00 Uhr

 

 
(c) Stadt Rheinstetten  Rappenwörthstraße 49  76287 Rheinstetten

(c) Stadt Rheinstetten | Rappenwörthstr. 49 | 76287 Rheinstetten

Telefon: +49 7242 95140 | E-Mail: rathaus@rheinstetten.de | Internet: http://www.rheinstetten.de/