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Wasser- und Abwassergebühr

Diese Entgelte setzen sich aus der Grundgebühr und dem Verbrauchspreis bzw. der Einleitungsgebühr zusammen.  

 

Wasser:

Verbrauchspreis pro m³ 1,20 €*.  

 

Abwasser:

Höhe der Einleitungsgebühr

(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 AbwS beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser

 

für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 0,97 €/cbm,
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 1,08 €/cbm,

ab dem 01. Januar 2012                            1,13 €/cbm.

  

(2) Erfolgt die Einleitung des Schmutzwassers direkt in einen Überleitungskanal zur Kläranlage ohne Nutzung der Ortskanäle, beträgt die Schmutzwassergebühr

 

für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 0,65 €/cbm,
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 0,74 €/cbm,

ab dem 01. Januar 2012                            0,79 €/cbm.

 

Bei zusätzlicher Einleitung von Niederschlagswasser in den Überleitungskanal je Quadratmeter der nach § 39 Absatz 6 AbwS gewichteten bebauten, überbauten oder befestigten und an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen

 

für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 0,08 €/qm,
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 0,13 €/qm,

ab dem 01. Januar 2012                            0,14 €/qm.

 

(3) Die Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 1 Buchst. b und c AbwS), beträgt je Kubikmeter Abwasser

 

für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 0,65 €/cbm,
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 0,74 €/cbm,

ab dem 01. Januar 2012                            0,79 €/cbm.

   

a) für Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen das 5-fache der Gebühr nach Absatz 1,
b) für Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben das 2-fache der Gebühr nach Absatz 1,
c) soweit Schmutzwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist, das 5-fache der Gebühr nach Absatz 1.

 

(4) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter der nach § 39 Absatz 6  AbwS gewichteten bebauten, überbauten oder befestigten und an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen

 

für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 0,28 €/qm,
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011 0,34 €/qm,

ab dem 01. Januar 2012                            0,42 €/qm.

 

Zu weiteren Informationen über die gesplittete Abwassergebühr.

 

 

Wasserzähler Wassergrundgebühr Abwassergrundgebühr
Qn 2,5 27,00 €* 60,00 €
Qn 6,0 64,80 €* 144,00 €
Qn 10,0 108,00 €* 240,00 €
Qn 15,0 162,00 €* 360,00 €
Qn 25,0 270,00 €* 600,00 €
Qn 40,0 432,00 €* 960,00 €
Qn 60,0 648,00 €* 1.440,00 €
Qn 75,0 810,00 €* 1.800,00 €
Qn 100,0 1.080,00 €* 2.400,00 €
Qn 120,0 1.296,00 €* 2.880,00 €

 

*) jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 7,0 %.

 
Öffnungszeiten

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Mi, Fr            07.00-12.00 Uhr

 

 

Verwaltung:

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Do                 14.00-18.00 Uhr

 

 
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