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Steuersätze in 2011

Gewerbesteuer

 

Hebesatz                                                                    

345 v. H.

Unverändert seit 2011

 

  

  

Grundsteuer

 

Hebesatz A (landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche

Grundstücke, Stückländereien)

310 v. H.

Unverändert seit 2011

 

 

Hebesatz B (bebaute und unbebaute Grundstücke,

Stückländereien)

345 v. H.

Unverändert seit 2011

  

 

Hundesteuer 

 

Ersthund

80 €

Zweithund

150 €

Jeder weitere Hund

150 €

Zwinger

150 €

Ersatzhundesteuermarke 3,50 €
Hebesätze für die Hundesteuer unverändert seit 2002  

 

(Hundezüchter, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten. Werden im Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer i.H.v. 150,00 €)

 

Hier zur Hundesteuersatzung - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.

 

 

Vergnügungssteuer

 

Geräte

mit Gewinnmöglichkeit

10 v. H. der elektronisch

gezählten Bruttokasse

Geräte

ohne Gewinnmöglichkeit

Pro Gerät für jeden angefangenen

Kalendermonat der Steuerpflicht:

Aufgestellt in Spielhallen, etc. 60 €
Aufgestellt an sonstigen Aufstellungsorten: 30 €
Unverändert seit 2007

 

Hier zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.

 
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

Mo, Di, Do     08.00-18.00 Uhr

Mi, Fr            07.00-12.00 Uhr

 

 

Verwaltung:

Mo, Di, Fr      08.00-12.00 Uhr

Do                 14.00-18.00 Uhr

 

 
(c) Stadt Rheinstetten  Rappenwörthstraße 49  76287 Rheinstetten

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Telefon: +49 7242 95140 | E-Mail: rathaus@rheinstetten.de | Internet: http://www.rheinstetten.de/